Geld und Gold in Blechkiste Amtsgericht Siegburg stellt Verfahren wegen Unterschlagung gegen 63-Jährigen ein

Siegburg · Mit einer Einstellung endete das Verfahren gegen einen 63-jährigen Mann aus Troisdorf, der vor dem Siegburger Amtsgericht wegen Unterschlagung angeklagt war.

Amtsgericht Siegburg stellt Verfahren wegen Unterschlagung gegen 63-Jährigen ein
Foto: Alf Kaufmann

Zu viele Argumente sprachen für den Angeklagten, dem das vermeintliche Opfer eine Blechkiste mit 35 000 Euro in bar und rund fünf Kilogramm Gold in Barren geschenkt haben könnte. So forderte bereits die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens, dem sich das Gericht und die Verteidigung letztlich anschlossen.

Der Angeklagte ließ sich zu den Vorwürfen ausführlich ein: Er habe im vergangenen Jahr seinen damals 82-jährigen Vereinskameraden in dessen Haus in Neunkirchen-Seelscheid besucht und den alten Mann in seinen Exkrementen am Boden liegend aufgefunden. Einen Arzt wollte der Mann nicht, worauf der Troisdorfer den Mann versorgte, Medikamente beschaffte und ihm auch über mehrere Tage Essen brachte. Als der alte Mann sich halbwegs erholt hatte, habe er ihn auf die erste Etage geschickt, um dort eine Aluminiumkiste zu holen.

Angeklagter kümmerte sich um 82-jährigen Vereinskameraden

Als der Troisdorfer auch den Schlüssel zur Kiste bekam und sie öffnete, sei er regelrecht geschockt gewesen. Darin lagen fünf Kilogramm Gold in Barren und Bargeld in 500-Euro-Scheinen. 35 000 Euro seien es gewesen, während später aber auch von 45 000 Euro gesprochen wurde. Der alte Mann habe ihm gesagt, "dat schenk ich Dir, damit kannste mache, wat de willst, ich han ja keene." Vor allem aber solle seine Tochter diese Werte nicht bekommen.

Der Angeklagte wollte das aber nicht so ohne weiteres annehmen und schlug vor, die Schenkung schriftlich festzuhalten, wozu es indes nicht kam. Jedenfalls habe er Geld und Gold zu Hause in einen Tresor verschlossen und sich dann etwa um die Einrichtung eines Treuhandkontos bei einem Bestatter gekümmert, ebenso um eine Patientenverfügung und anderes. Nach zwei Wochen dann aber habe der alte Mann Geld gefordert, und er habe ihm 10 000 Euro und 2,5 Kilogramm Gold gebracht. Und schließlich habe der ursprüngliche Eigentümer alles zurückhaben wollen.

Ob es sich nun um eine Schenkung handelte oder nicht, war selbst nach intensiver Befragung von Zeugen und der Kriminalpolizei nicht herauszufinden. So blieb dann auch letztlich nur der Weg zur Einstellung des Verfahrens.

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