Landesbetrieb Straßen NRW An der Autobahn fallen die Bäume

Rhein-Sieg-Kreis · Wer in den vergangenen Tagen und Wochen zum Beispiel die A 59 zwischen Bonn und Troisdorf-Spich befuhr, war häufig überrascht. Bäume und Sträucher entlang der Fahrbahnen waren verschwunden oder man sah Arbeiter mit Sägen und anderem Gerät den Bewuchs wegschneiden. „Auf den Stock setzen“ wird das fachlich genannt.

 Kahl sieht es stellenweise entlang der A 59 aus. Doch keine Sorge: Die Gehölze wachsen wieder nach, so der Landesbetrieb.

Kahl sieht es stellenweise entlang der A 59 aus. Doch keine Sorge: Die Gehölze wachsen wieder nach, so der Landesbetrieb.

Foto: Hans-J. Wimmeroth

Die Arbeiten dienen in erster Linie der Verkehrssicherheit, teilt Gerhard Schmidt vom Landesbetrieb Straßen NRW auf GA-Anfrage mit. Die Methode der Gehölzverjüngung, die auch bei der Pflege von Heckenstrukturen in der freien Landschaft seit Generationen angewandt wird, sei fachlich anerkannt.

Nach Möglichkeit werde nicht der gesamte Bestand geschnitten, sondern einzelne, standsichere Bäume verbleiben, damit sich diese mit den dynamisch wieder austreibenden Gehölzen zu einer abwechslungsreichen Kulisse ergänzen. Dass die Anzahl der verbleibenden Bäume variiert, liege in der Natur der Sache, denn nur erhaltungswürdige und stand- und verkehrssichere Exemplare seien dafür geeignet.

So könne es durchaus geschehen, dass auf gewissen Abschnitten größere Abstände zwischen den verbleibenden Gehölzen zu sehen sind als auf anderen Abschnitten und manchmal sogar Teilabschnitte komplett „auf den Stock“ gesetzt werden müssen. Das sei jeweils abhängig vom qualitativen Zustand des betroffenen Gehölzbestandes.

Diese Vorgehensweise der Bestandsverjüngung sei das Ergebnis einer Abstimmung zwischen Fachleuten zweier Ministerien (Verkehr, Umwelt), dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und den Naturschutzbehörden. Die Ergebnisse sind als „Hinweise für die Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen in NRW, Ausgabe 2013“ verbindlich eingeführt.

Schmidt räumt ein, dass bei und kurz nach der Durchführung dieser Arbeiten ein negativer optischer Eindruck entsteht. In Unkenntnis der fachlichen Hintergründe werde schnell unterstellt, dass Bäume und Sträucher durch einen „Kahlschlag“ komplett vernichtet würden.

Die Erfahrungen zeigten jedoch, dass diese Befürchtungen unbegründet seien. Denn es handele sich hierbei nicht um Rodungen. „Die geschnittenen Bestände wachsen in relativ kurzer Zeit durch den Neuaustrieb wieder zu einer gesunden Kulisse heran“, so Schmidt. „Leider ist es ist auch so, dass das geschnittene Holz vorübergehend bis zur Weiterverarbeitung vor Ort verbleibt, dadurch als Masse deutlich ins Auge fällt und entsprechend Emotionen weckt.“

Zudem seien derartige Maßnahmen bis auf gewisse Ausnahmen nur in den Wintermonaten zulässig – nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes – sodass sich die notwendigen Arbeiten auf ein eng gefasstes Zeitfenster konzentrieren und umso deutlicher wahrgenommen werden.

Das geschnittene Holz wird in der Regel verkauft und industriell verwertet. So dient das Schnittgut gewissermaßen zur Refinanzierung der Kosten, die die Pflegemaßnahmen verursachen. Schmidt: „Der Profiteur ist damit also der Steuerzahler.“ Dabei sei jedoch zu berücksichtigen, dass die Preise für Laubholz – mit Ausnahme hochwertiger Buchen und Eichen – in den vergangenen Monaten deutlich gesunken seien.

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