Niederkassel: Gegenstände aus Autos entwendet Angeklagter gesteht Diebstahl, obwohl er sich nicht erinnert

Siegburg/Niederkassel · Blutspuren am Tatort überführten den Täter. Der gestand, obwohl er nicht sicher war, wie es zu der Tat gekommen war.

Niederkassel: Gegenstände aus Autos entwendet: Angeklagter gesteht Diebstahl, obwohl er sich nicht erinnert
Foto: Meike Böschemeyer

Eine Strafe von zehn Monaten verhängte Richterin Alexandra Pohl am Amtsgericht Siegburg gegen einen 44-Jährigen wegen zweifachen Diebstahls in einem besonders schweren Fall. Damit blieb sie unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die ein Jahr und zwei Monate Haft für angemessen hielt.

Im November 2021 hatte der Angeklagte auf einem Parkplatz in Niederkassel an zwei Fahrzeugen die Scheiben eingeschlagen und insgesamt vier Brillen sowie einen Schlüsselbund aus den Autos entwendet. Am Tatort gesicherte Blutspuren führten zum Angeklagten, der sich geständig zeigte. Allerdings gab er vor Gericht an, sich weder an die Tat, noch daran erinnern zu können, was er mit der Beute gemacht habe. Denn zu der Zeit sei er rückfällig geworden. „Es kann durchaus sein, dass ich beteiligt war“, sagte der bis heute drogenabhängige Mann.

Rückfall und persönliche Probleme

Zu der Zeit war er von Köln nach Troisdorf gezogen und nahm daher nicht mehr an einem Methadonprogramm teil wie vorher in der Domstadt. Den Rückfall begründete er auch mit persönlichen Problemen und solchen, die im Zuge der Pandemie aufgetaucht waren. Seitdem er wieder nach Köln zurückgekehrt sei, sei er aber wieder stabil, wie sein Anwalt ausführte. Allerdings habe der Angeklagte in seiner jahrzehntelangen Drogenlaufbahn bereits drei Entgiftungen hinter sich, aber auch etliche Rückfälle zu verzeichnen, so der Verteidiger. Eine längere Zeit der Drogenabstinenz hatte der Angeklagte eigenen Angaben nach nur während einer siebenjährigen Ehe von 2010 bis 2017. „Sie wirken verloren und sollten Hilfe in Anspruch nehmen“, konstatierte Pohl und riet ihm, eine Therapie zu machen. Wie es weitergehen soll, wollte sie von ihm wissen. Die Antwort: „Ich arbeite daran, aber es ist schwierig, wieder irgendwo reinzukommen“, entgegnete der 44-Jährige.

So ganz nahm ihm die Richterin seine Bemühungen nicht ab. Dazu verlas sie einen Bericht des derzeitigen Bewährungshelfers in Köln, der erklärte, der Angeklagte halte nur „unterdurchschnittlich Kontakt“ und habe erst zwei Gespräche gesucht. Der Bewährunsghelfer beklagt in dem Schreiben „fehlende Kooperation“ des Angeklagten. „Sie wuseln sich so durchs Leben“, hielt Pohl dem Mann vor, der bereits 23 Einträge im Bundeszentralregister hat. Er bemühe sich zwar, etwas zu ändern, aber sie sehe keine ernsthaften Anstrengungen. Strafverschärfend wirkte sich aus, dass der Angeklagte die Tat innerhalb der Bewährungszeiten, die für zwei vorangegangene Taten festgesetzt wurden, begangen hat. Eine weitere Bewährungsstrafe auszusprechen, sei daher nicht mehr vertretbar gewesen, ließ die Richterin ihn wissen.

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