Gericht Angeklagter verteidigt Marihuanakonsum als Kultur

SIEGBURG · Am Amtsgericht Siegburg ist am Donnerstag ein 25-jähriger Eitorfer wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Im Zeitraum von Januar 2012 bis Oktober 2013 hatte der Angeklagte zehn Mal vier Gramm Marihuana gekauft. Anfang April hatte er zudem seiner 16-jährigen Schwester Marihuana besorgt. Die Schwester gab die Drogen an ebenfalls 16-jährige Mädchen weiter. Diese Weitergabe an Minderjährige stellt der Staat unter besondere Strafe. Nicht unter einem Jahr Bewährungsstrafe sieht das Strafgesetzbuch für dieses Verbrechen vor.

Der 25-Jährige glaubte, dass das Marihuana für den volljährigen Freund der Schwester sein sollte, sagte er vor Gericht aus. Zudem ergänzte er aber, dass er den Konsum von Marihuana als Teil einer Kultur einschätze und es generell nicht als Droge sehe, eher als Medizin. Der Vorsitzende Richter erklärte dem Angeklagten darauf seelenruhig die Definition einer Droge. Dazu zählten vor allem Substanzen, die eine sogenannte psychotrope Wirkung hätten, demnach die Psyche beeinflussten würden. Auf Dauer habe der Konsum dieser Substanzen zerstörerische Wirkung, auch Marihuana. Einige der Substanzen könnten auch als Medizin genommen werden, dafür bräuchte man jedoch ein Rezept für die Apotheke.

Schon 2011 und 2012 war der Eitorfer der Polizei aufgefallen, als er die Droge von Holland über die Grenze brachte. Damals wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Diesmal brachte ihn die Weitergabe an seine Schwester eine Freiheitsstrafe ein. Jedoch ging das Gericht von einem minderschweren Fall aus.

Damit er die Bewährungszeit nutzt, um seinen Umgang mit der Droge zu überdenken, verordnete ihm das Gericht einige Bewährungsauflagen. In der dreijährigen Bewährungszeit muss er sich neben der Straffreiheit und der Meldepflicht bei einem Umzug auch an weitere Auflagen halten. In den nächsten sechs Monaten muss er 50 Sozialstunden ableisten und binnen der nächsten drei Monate eine Suchtberatung besucht haben. Alle drei Monate soll er mit einer Urinprobe beweisen, dass er drogenfrei ist. Zudem bekommt er einen Bewährungshelfer.

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