Abfallentsorgung im Rhein-Sieg-Kreis Anstalt des öffentlichen Rechts soll gegründet werden

RHEIN-SIEG-KREIS · Der Rhein-Sieg-Kreis gründet eine Anstalt des öffentlichen Rechts für alle Aufgaben der Abfallentsorgung. Für die Bürger ändert sich nichts. Weiterhin werden verschiedene Abfälle und Wertstoffe von der RSAG wie gewohnt abgeholt.

Um den kommunalen Einfluss auf die Dienstleistungsqualität bei der Abfallentsorgung nicht zu verlieren sowie Gebührenstabilität gewährleisten zu können, will der Rhein-Sieg-Kreis eine neue Gesellschaftsstruktur schaffen und eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gründen. Für die Bürger ändert sich nichts. Weiterhin werden verschiedene Abfälle und Wertstoffe von der RSAG wie gewohnt abgeholt, erklärten RSAG-Geschäftsführerin Ludgera Decking und der Aufsichtsratsvorsitzende Sebastian Schuster .

Der Rhein-Sieg-Kreis hatte die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) 1982/1983 mit allen Aufgaben der Abfallentsorgung beauftragt, nachdem zuvor die 19 Städte und Gemeinden des Kreises diese ihnen obliegenden Aufgaben wiederum an den Kreis übertragen hatten. Die Vereinbarung wurde 1996 erneuert. Durch eine der vier Tochtergesellschaften der RSAG drohen jetzt juristische Probleme, denn die Drittgeschäfte der ERS EntsorgungsService GmbH könnten die sogenannte Inhouse-Fähigkeit der RSAG gegenüber dem Kreis gefährden.

Da die Tochtergesellschaft auf dem freien Markt tätig ist und mit Dritten Geschäfte macht, verstößt die Auftragsvergabe des Kreises an die RSAG "im eigenen Haus" möglicherweise gegen das Vergaberecht. Dann müsste der Kreis sämtliche Leistungen der Abfallentsorgung europaweit ausschreiben. Man befürchtet, dass der kommunale Einfluss auf die Dienstleistungsqualität verloren geht, wenn sich auch Billiganbieter an den Ausschreibungen beteiligen. Außerdem führt die ERS ihre Gewinne von einer Million Euro jährlich an die Muttergesellschaft RSAG ab und leistet dadurch einen Beitrag zur Gebührenstabilität.

Mit der Gründung einer AöR entfällt der derzeit bestehende Entsorgungsvertrag und somit der Auftrag zwischen Kreis und RSAG, alle Geschäftsabläufe unterliegen nicht mehr dem Vergaberecht. Die Gründung der AöR bringt laut Decking weitere Vorteile, denn für die 350 Mitarbeiter der RSAG, die im Wege eines Betriebsübergangs auf die AöR übergehen und dann im hoheitlichen Bereich arbeiten, entfällt die Umsatzsteuer auf die Personalkosten, die bis zu einer Million Euro ausmache.

Das gesparte Geld könne zur Stabilisierung der Müllgebühren eingesetzt werden. Mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von 1982/1983 und der Ergänzung 1996 haben die Kommunen ihre Aufgaben aus dem Bereich der Abfallwirtschaft vollständig auf den Rhein-Sieg-Kreis übertragen, jetzt müssen sie die AöR beauftragen, was als sicher gilt. Die abschließende Zustimmung vom Kreistag zur Gründung der AöR wird für die Sitzung am 12. Dezember erwartet.

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