Nachtflug am Köln/Bonner Flughafen Anwohner klagen in Karlsruhe

Siegburg · Siegburger und Lohmarer wenden sich gegen den Nachtflug am Flughafen Köln/Bonn und rufen das Bundesverfassungsgericht an. Sie sehen sich in ihren Grundrechten verletzt.

Die Kläger aus Siegburg und Lohmar, die sich gegen den Nachtflug am Köln/Bonner Flughafen wenden, ziehen jetzt vor das Bundesverfassungsgericht. Das geht aus einer Mitteilung der Stadt Siegburg hervor.

Damit gehen sie in die nächste Instanz, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Klage zurückgewiesen hatte. Eine Revision wurde nicht zugelassen, und im Sommer wies das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde ab. Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft.

„Wir haben für mehrere Anwohner des Flughafens Köln/Bonn nunmehr beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des OVG Münster vom 3. Juni 2015 eingelegt“, erklärte Rechtsanwalt Hans-Peter Vierhaus, der Prozessbevollmächtigte der Kläger. Die Klage zielt auf die planungsrechtlichen Grundlagen des Airports, der seit den 50er Jahren stetig gewachsen ist.

Ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung – dabei wären auch die Auswirkungen des Nachtflugs auf die Bevölkerung von Bedeutung – gab es nie. Der Flughafen wurde im Nachhinein als „fiktiv planfestgestellt“ eingestuft, eine Regelung, die ein Planfeststellungsverfahren ersetzt. Die Kläger halten genau das für fragwürdig.

„Ferner war die Klage auf Anordnung eines Nachtflugverbots gerichtet“, so Vierhaus weiter. Das OVG Münster habe die Klage nach einer zweitägigen mündlichen Verhandlung abgewiesen. Sowohl die Begründung als auch das Zustandekommen des Urteils sind Vierhaus zufolge fragwürdig.

Thema Gesundheitsschutz

In Karlsruhe wollen die Kläger geltend machen, dass sie in ihren Grundrechten verletzt werden. Dazu haben sie Vierhaus zufolge 14 Punkte angeführt. Dabei geht es um das Thema Gesundheitsschutz, aber auch beispielsweise um das aus Sicht der Kläger „menschenunwürdige“ Schallschutzkonzept des Flughafens.

Der Flughafen Köln/Bonn hat bis 2030 eine Nachtfluggenehmigung. Die rot-grüne Landesregierung versprach die Einführung eines Nachtflugverbots für Passagiermaschinen, ließ aber 2012 dann doch die Finger davon – offiziell wegen rechtlicher Bedenken. Politisch bewegt sich seither wenig.

Unterdessen macht die Lärmschutzgemeinschaft Köln/Bonn immer wieder darauf aufmerksam, dass die Zahl der nächtlichen Flugbewegungen in Köln/Bonn steige, damit auch der Lärm und das Gesundheitsrisiko. Zuletzt kritisierte der Verein, dass der „Sommer der Rekorde“ des Flughafens zu Lasten der Anwohner gehe. Fast 1,9 Millionen Passagiere hatte der Airport während der Sommerferien gezählt, rund 266 000 mehr als im Vorjahr.

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