Ferienjobs für Jugendliche im Rhein-Sieg-Kreis Arbeit muss für Jugendliche geeignet sein
Rhein-Sieg-Kreis · Die Sommerferien sind für einige Schüler nicht nur die beste Zeit, um abzuschalten und Freunde im Freibad zu treffen, sondern auch, um mit einem Nebenjob das eigene Taschengeld etwas aufzubessern. Doch es gibt einiges zu beachten.
Damit diese Arbeiten nicht zum Alptraum werden, weist der Arbeitsschutz der Bezirksregierung Köln auf die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes hin. Demnach sind nur einfache und für Jugendliche geeignete Jobs erlaubt.
Die Aufgaben dürfen die Schüler nicht überfordern. Außerdem sollen sie keinen gesundheitlichen Einwirkungen, wie zum Beispiel Lärm, ausgesetzt werden. Akkordarbeiten sind nicht erlaubt, genauso wie gefährliche Nebenjobs, zum Beispiel an einer Kreissäge, im Kühlhaus oder beim Umgang mit gefährlichen Stoffen.
Ab 13 Jahren dürfen Jugendliche das ganze Jahr über mit Zustimmung der Eltern leichte Arbeiten wie Zeitungsaustragen, Babysitten und Nachhilfe ausführen. Der Arbeitsumfang ist hierbei auf zwei Stunden täglich bei maximal fünf Werktagen in der Woche begrenzt.
Ab 15 Jahren dürfen die Jugendlichen, soweit sie noch schulpflichtig sind, vier Wochen mit bis zu fünf Arbeitstagen im Jahr arbeiten. Diese dürfen auch auf verschiedene Ferien verteilt werden. Bei der Wahl des Ferienjobs sollten Eltern und Jugendliche die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Auge behalten.