Mordfall Britta Matthäus Asservate schon 1991 vernichtet

SIEGBURG/BONN · Der Mordfall Britta Matthäus ist sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch bei der Polizei in Bonn noch präsent. Derzeit gibt es allerdings keine Anhaltspunkte für erneute Ermittlungen, hieß es am Freitag auf Anfrage des GA. Ob der Täter heute noch zur Verantwortung gezogen werden kann, ist ungewiss.

 Oberstaatsanwalt Robin Faßbender leitet die Abteilung Kapitalverbrechen.

Oberstaatsanwalt Robin Faßbender leitet die Abteilung Kapitalverbrechen.

Foto: Roland Kohls

Wurde nach dem Freispruch des angeklagten Anstreichers 1988 noch weiter ermittelt?

"Wir haben den Fall auch danach noch intensiv geprüft", sagt der heutige Oberstaatsanwalt Robin Faßbender, Leiter der Abteilung für Kapitaldelikte. Der Fall komme noch von Zeit zu Zeit auf den Tisch, da er ungeklärt sei. Die Akten sind noch vorhanden. "Es kann immer sein, dass man bei der Sichtung eine Eingebung hat, die 100 Leute vorher nicht hatten."

Allerdings wurden bei der Staatsanwaltschaft die Asservate vom Tatort bereits 1991, drei Jahre nach Abschluss des Gerichtsverfahrens, vernichtet. Warum die nach der Tat sichergestellten Gegenstände nicht mehr existieren - das lässt sich Faßbender zufolge nicht mehr nachvollziehen.

"Das sollte bei einem unaufgeklärten Tötungsdelikt eigentlich nicht passieren", sagt er. Vermutlich sei die Anordnung ein Versehen gewesen. Der Verlust sei erst im Jahr 2000 aufgefallen, als die Ermittler aufgrund der neuen Möglichkeiten bei DNA-Analysen noch einmal alte ungeklärte Fälle aufrollten.

Könnten moderne kriminaltechnische Methoden neue Erkenntnisse bringen?

Kaum - selbst wenn noch Asservate vom Tatort vorhanden wären. "Ob man noch tatrelevantes DNA-Material gefunden hätte, halte ich für unwahrscheinlich", sagt Faßbender. Schließlich sei die im Wald gefundene Leiche völlig verbrannt gewesen. Auch eine erneute Untersuchung der beim Angeklagten gefundenen Fasern nach heutigem Stand der Technik wäre nicht hilfreich - allein schon weil diese bereits als Beweismittel im Prozess vorgelegt worden sind.

Ist der Angeklagte von damals aus dem Schneider?

Ja. Er wurde freigesprochen und kann nicht wegen der selben Sache zwei Mal angeklagt werden. Selbst wenn er - das gilt allgemein für den Täter - des Totschlags schuldig wäre, könnte er heute nicht belangt werden. Totschlag verjährt nach 20 Jahren, anders als Mord. Für diesen müssten aber beispielsweise Heimtücke, die Verdeckung oder Ermöglichung einer Straftat oder niedere Beweggründe nachgewiesen werden.

Wird der Täter je betraft?

"Im Moment sehe ich nichts, was die Annahme rechtfertigen würde, dass dieses Delikt aufgeklärt wird", sagt Faßbender. "Es ist unbefriedigend, wenn so ein Verbrechen ungesühnt bleibt."

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Von GA-Redakteur
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