Verbraucherschützer rechnen mit Abmahnwelle Berater in Troisdorf und Siegburg helfen in Sachen Datenschutz

RHEIN-SIEG-KREIS · Am Freitag tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Die Leiter der Verbraucherzentralen in Troisdorf und Siegburg sehen viel Beratungsarbeit auf sich und ihre Kollegen zukommen.

An diesem Freitag tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft – und Konstantin von Normann, Leiter der Verbraucherzentrale Troisdorf, und sein Siegburger Kollege Martin Wieler sehen viel Beratungsarbeit auf sich zukommen. Es werde eines der Themen sein, denen sich die Verbraucherzentralen in diesem Jahr verstärkt widmen werden, sagten die beiden am Mittwoch. Bei der Jahresbilanz schauten von Normann und Wieler aus diesem aktuellen Anlass vor allem nach vorn.

Denn mit den neuen Rechten für Verbraucher kommen auch neue Schwierigkeiten auf alle zu. Eine Besonderheit der DSGVO ist, dass Nutzer das Löschen von Daten im Netz einfordern können. „Das ist vor allem interessant, wenn jemand die eine oder andere Jugendsünde verschwinden lassen möchte“, so von Normann. Auch die Rechte auf Berichtigung oder auf Einschränkung der Verarbeitung von Daten werden verbessert.

Wer sein Recht durchsetzen möchte, kann dies zwar durch eine formlose E-Mail oder einen Brief tun. Doch: Wie formuliert man es richtig? Die Verbraucherzentrale hat daher auf ihrer Homepage Musterbriefe zum Download eingestellt, die beispielsweise für einen Widerspruch gegen die Datenverarbeitung für Direktmarketing genutzt werden können.

In Vereinen herrscht Verunsicherung

Auch wenn einerseits die Rechte der Verbraucher gestärkt werden, sehen die Berater andererseits die Problematik in einer regelrechten Abmahnindustrie, die eine neue Möglichkeit habe, Geld einzufordern. Vor allem gemeinnützige Vereine sorgten sich, denn auch sie müssen sich an die neuen Bestimmungen halten – sonst drohen hohe Strafen.

Konstantin von Normann verwies auf Österreich: „Dort wird bei einem Verstoß erst einmal verwarnt. Das ist in Deutschland leider in den Hintergrund getreten.“ Es können Geldbußen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden. Viele Firmen weisen nun mit E-Mails auf die veränderten Datenschutzbedingungen hin.

Die Experten rechnen auch mit einer neuen Phishing-Welle. Im Zweifel können verdächtige E-Mails an das Phishingradar der Verbraucherzentrale in Düsseldorf weitergeleitet werden. „Wer sich unsicher ist, sollte am besten zu uns kommen“, riet Wieler. Die Verbraucherzentrale Troisdorf hat ihr Bildungsangebot rund um das Thema Digitales ausgeweitet.

Neben der DSGVO geht es zum Beispiel um sicheres Online-Shopping und um den digitalen Nachlass. Konstantin von Normann: „Jeder sollte sich überlegen, den Angehörigen zumindest die Mail-Adresse und das Passwort mitzuteilen, damit nach dem Tod auch Verträge, die über diese Adresse abgeschlossen wurden, gekündigt werden können.“ Denn entgegen der landläufigen Meinung endeten Verträge nicht automatisch mit dem Tod.

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