Urteil am Amtsgericht Siegburg Berechtigte Zweifel: Gericht spricht Türsteher frei

SIEGBURG · Ein 20-jähriger Klangfabrik-Besucher erlitt Verletzungen nach Handgemenge mit Sicherheitspersonal. Opfer weicht von früherer Aussage ab.

Erneut haben sich zwei ehemalige Türsteher der Siegburger Diskothek Klangfabrik wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Siegburg verantworten müssen. Sie sollen einen Discobesucher am Boden festgehalten, getreten und geschlagen haben. Das Gericht sprach die beiden 31- und 38-jährigen Männer jedoch frei.

Am 27. Oktober 2013 war ein 20-jähriger Erftstädter mit zwei Freunden zum ersten Mal in die Klangfabrik zum Feiern gekommen. Im Innenhof der Diskothek habe der 20-Jährige dann gegen einen Zaun getreten. In der Verhandlung sagte er aus, dass er sich über seinen Freund geärgert hätte, der sich an dasselbe Mädchen herangeschmissen habe. Als er die Tanzfläche wieder betrat, wurde er nach eigener Aussage von den Türstehern unsanft aufgefordert, die Disco zu verlassen. Mindestens vier Türsteher hätten ihn immer wieder in Richtung Ausgang geschubst. Nachdem er gefragt habe, warum sie nicht aufhören würden, sei er in den Schwitzkasten genommen und schließlich zu Boden gebracht worden. "Dann haben die mir mindestens zehn Mal ins Gesicht geschlagen", sagte er in der Verhandlung. Tritte in die Rippen hätte es auch gegeben. Er erlitt eine Nasenprellung, Schwellungen und klagte über Kopfschmerzen.

Von Seiten der Türsteher wurde die Unberechenbarkeit und Aggressivität des Geschädigten zur Sprache gebracht. Er hätte mit Gläsern um sich geworfen und hätte selbst am Boden liegend noch nach einem Türsteherkollegen geschlagen und ihn somit verletzt. Als Zeugen waren einige dieser Türsteherkollegen geladen, die diese Version bestätigten. Ein unbeteiligter 23-jähriger Zeuge sagte, dass sich sowohl Türsteher als auch der aufmüpfige Discobesucher beleidigt hätten. Die Schläge will er auch gesehen haben.

Die Beschreibungen des Geschädigten wichen in der Verhandlung immer wieder von der Aussage bei der Polizei in der Tatnacht ab. Der damals alkoholisierte Discobesucher weiß bis heute nicht, wie er letztendlich wieder zum Stehen kam, um die Polizei zu rufen. Die Schläge konnten zudem keinem der Türsteher genau zugeordnet werden. Da ein berechtigter Zweifel am Tathergang bestand, sprach das Gericht die Türsteher frei.

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