Prozess in Siegburg Beteiligung an einem Einbruchdiebstahl ist nicht erwiesen

SIEGBURG · Gericht schickt 23-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis. Beweisaufnahme dauerte sechs Stunden.

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Ganze sechs Stunden dauerte die Beweisaufnahme durch ein Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Wilbrand, um letztendlich festzustellen, dass einem 23-jährigen Angeklagten die Beteiligung an einem Einbruchdiebstahl in ein Juweliergeschäft in Siegburg nicht hieb- und stichfest nachzuweisen ist. Dafür muss der Mann aber wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollzugsbeamte für neun Monate ins Gefängnis, worauf fünf Monate Untersuchungshaft angerechnet werden.

Die Anklage in Sachen Einbruchsdiebstahl bezog sich auf eine Tat am 27. September 2016. In der Nacht zu diesem Tag war um drei Uhr morgens ein Auto rückwärts in die Tür des Schmuckgeschäftes „Schmuckkontor“ an der Ecke Kaiserstraße/Markt gefahren worden. Zwei Männer drangen ein, einer zerschlug mit einem Hammer Vitrinen und Schränke, ein zweiter räumte Uhren und Schmuckstücke in einen Sack.

So viel zeigen die Videoaufnahmen der Überwachungskameras. Der dritte Tatbeteiligte ist auf den Filmen gar nicht zu sehen. Gleichwohl hatte eine Metzgerin, die als Zeugin geladen war, den dritten Mann gesehen, aber nicht erkannt. Das Auto vom Typ Mercedes – bereits im August 2016 in Sankt Augustin gestohlen - ließen die Täter mit laufendem Motor stehen und flohen über den Markt Richtung Bahnhof. Im Geschäft selbst fand die Polizei keine Spuren, die auf die Identität der Täter schließen ließen. Nur im Tatfahrzeug fanden sich DNA-Spuren am Schalthebel und in einer Mütze, die auf der Rückbank lag. Diese genetischen „Fingerabdrücke“ verweisen unzweifelhaft, so eine Gutachterin, auf den Angeklagten.

Es flogen nicht nur Fäuste, sondern auch ein Tisch

„Wie kommt die Mütze dahin?“ fragte schon Richter Wilbrand. Und Verteidiger René Gülpen nahm dieses als Argument in sein Plädoyer auf. Denn alleine über das Vorhandensein der Mütze und der Spuren am Schalthebel könne nicht auf eine Tatbeteiligung geschlossen werden. Rückschlüsse auf eine Tatbeteiligung seien „reine Spekulation“, trat er dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft entgegen, die von der Mittäterschaft überzeugt war und eine Gesamtstrafe – inklusive der Körperverletzung – von drei Jahren und drei Monaten gefordert hatte. Das Schöffengericht entschied schließlich, dass man sich zwar „vorstellen könne, dass der Angeklagte dabei war, das Auto gefahren habe und manches mehr“, aber das Bild sei „in sich nicht schlüssig“, es sei „kein sicherer Rückschluss“ möglich.

So blieb nur die Schlägerei vom 3. September 2016 vor einem Kiosk am Siegburger Bahnhof. Dort war der Angeklagte, dem derartige Delikte laut seiner Vorstrafenliste nicht fremd sind, in Streit mit einem Mann geraten, weil der sich morgens um sechs Uhr in einen Zoff zwischen dem Angeklagten und einer jungen Frau eingemischt hatte. Da flogen nicht nur Fäuste, sondern auch ein Tisch und das Fahrrad des Betroffenen, der eine leichte Verletzung am Oberkörper davontrug.

Als Polizisten den Angeklagten festnehmen wollten, entzog er sich zunächst erfolgreich, bis die Beamten ihn schließlich doch zu fassen bekamen. Und weil das Gericht keine positive Sozialprognose stellen konnte – der Angeklagte stand zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung – muss er nun wieder ins Gefängnis.

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