Prozess vor Landgericht Bonn Betreuer veruntreut Goldmünzen und wird verurteilt

Bonn/Siegburg · Der Berufsbetreuer eines Rentners aus Neunkirchen-Seelscheid ist wegen Untreue in zwei Fällen zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte die Goldmünzen des Seniores versteigert.

 "Diese Münze, geprägt 107 nach Christus in Rom, ist weltweit sehr selten", sagte IAA-Münzexperte Danny Syon.

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Foto: Jim Hollander

Der betagte Herr war eigens im Taxi aus Neunkirchen-Seelscheid ins Bonner Landgericht gekommen, um als Zeuge gehört zu werden: Im Rollstuhl wurde der 83-Jährige in den größten der Gerichtssäle gefahren. Seit einem Autounfall 2017 braucht er Pflege.

Berufungsrichterin Anja Johannson hatte die Hoffnung, dass sich der Rentner im Prozess gegen seinen langjährigen Betreuer an irgendetwas erinnert, denn die Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft dem 59-jährigen Angeklagten macht, sind gravierend. In vier Fällen soll er seine Vertrauensstellung ausgenutzt und Geld des Betreuten in die eigene Tasche gesteckt haben. Das Amtsgericht Siegburg war von seiner Schuld überzeugt und hat den gelernten Pädagogen im Dezember 2018 zu anderthalb Jahren Haft verurteilt. Ohne Bewährung, auch weil er mit seinem „unsozialen Verhalten“ einen ganzen Berufsstand in Misskredit gebracht habe.

Gegen das Urteil war der 59-Jährige, der 20 Jahre als Berufsbetreuer gearbeitet hat, in Berufung gegangen. Im Bonner Prozess vor der 5. Kleinen Strafkammer hat der Mann, der die Vorwürfe immer bestritten hat, an allen sieben Verhandlungstagen geschwiegen. Jetzt wurde der Berufsbetreuer nach dreimonatigem Prozess erneut verurteilt: Wegen Untreue in zwei Fällen zu einem Jahr und zwei Monaten Haft. Allerdings wurde die Strafe – anders als in der ersten Instanz – zur Bewährung ausgesetzt. Immerhin sei der Angeklagte nicht vorbestraft, auch habe er seinen Betreuerjob längst verloren, so das Gericht.

Auch wenn die Aussage des 83-Jährigen unergiebig und die Erinnerungen nur dünn waren, so stehe außer Frage, dass der Angeklagte die Goldmünzensammlung des Rentners in ein Düsseldorfer Auktionshaus gebracht hat, so Johannson im Urteil. Auch dass er den Erlös aus zwei Versteigerungen in Höhe von 10.235 Euro nicht an den betreuten Senior weitergereicht hat. Verdächtig gemacht hatte sich der Angeklagte, weil er gegenüber dem Betreuungsgericht die Finanzverhältnisse des Rentners „zielgerichtet verschleiert“ und die Münzsammlung als „wertlosen Tand“ bezeichnet hatte.

In zwei weiteren Untreue-Fällen wurde der Angeklagte freigesprochen. Es konnte ihm nicht mehr nachgewiesen werden, dass er zwei Abhebungen in Höhe von 10.000 Euro vom Konto des 83-Jährigen ebenfalls nicht ausgehändigt hatte. Die Bankangestellte konnte sich nicht mehr erinnern, wer das Geld eingesteckt hatte: Der Betreuer oder der betreute Rentner, der ihn damals, im Jahr 2015, noch zur Bank begleitet hatte.

Der Angeklagte ist bereits in Revision gegangen. Dann wird der Fall vor dem Oberlandesgericht in Köln verhandelt.

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