Rechtsfalle beim Internetkauf Betrugsverfahren gegen 53-jährige Lohmarerin eingestellt

Siegburg · Eine 53-jährige Lohmarerin war vor dem Siegburger Amtsgericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs in besonders schwerem Fall angeklagt. Zu einer Verurteilung kam es allerdings nicht.

 Die Statue der Justitia.

Die Statue der Justitia.

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Wer sich im Internet auf die Angaben bei Versteigerungen verlässt, ist häufig verlassen. Nämlich dann, wenn sich das ersteigerte Produkt anders darstellt als angeboten. Dagegen kann man vorgehen, man kann aber auch in Rechtsfallen tappen, wenn sich die eigene Rechtsauffassung von der unterscheidet, die der Gesetzgeber vorgibt. Das musste jetzt auch eine 53-jährige Frau erfahren, die wegen gewerbsmäßigen Betrugs in besonders schwerem Fall angeklagt war und im Siegburger Amtsgericht vor Richter Sven Kurtenbach erscheinen musste.

Die Frau hatte zwischen Juli 2017 und Oktober 2018 in fünf Fällen Handys und Tablet-Computer über eine Versteigerungsplattform im Internet erworben. In allen Fällen kamen die Geräte auch nach Zahlung des Kaufpreises an, entpuppten sich jedoch als erheblich beschädigt, zerkratzt oder mit Sperren versehen, die den Gebrauch einschränkten. Die Angeklagte gab die Geräte zurück, die Verkäufer erstatteten den Kaufpreis.

Zwischenzeitlich hatte die Lohmarerin jedoch sogenannte Deckungskäufe getätigt. Beim Deckungskauf muss sich der Käufer eine dringend benötigte Ware aufgrund eines Lieferverzuges des Verkäufers ersatzweise von einem anderen Lieferanten beschaffen. Sollte die neue Ware teurer sein, muss der Preisunterschied von dem in Lieferverzug geratenen Verkäufer beglichen werden. Die 53-Jährige trat aber in den fünf Fällen vom Kaufvertrag zurück, versuchte jedoch die Preisdifferenz zwischen den ersteigerten und nachträglich gekauften Waren von den Internetverkäufern zurückzuerhalten. Sie klagte quer durch die Republik von Bayern bis nach Mecklenburg-Vorpommern, allerdings wurden bis auf einen Fall die Klagen von den jeweiligen Amtsgerichten abgewiesen. Nur beim Amtsgericht Seligenstadt in Hessen kam es zu einem Prozessvergleich in Höhe von 85 Euro zugunsten der Lohmarerin.

Frau beharrt auf ihrem Standpunkt

Die Frau ließ sich in Siegburg ein, sie habe nie betrügen wollen, sie sei lediglich so vorgegangen, wie der Betreiber der Auktionsplattform es vorschlage. Außerdem hätten ihr die beteiligten Anwälte gesagt, die Vorgehensweise sei in Ordnung. Richter Kurtenbach versuchte zu erklären, dass der Schaden gar nicht mehr bei ihr gelegen habe, denn sie habe die schadhafte Ware zurückgegeben und den Kaufpreis zurückerhalten. „Dennoch könne sie klagen“, beharrte die Frau auf ihrem Standpunkt. Auch der Staatsanwalt versuchte zu erklären, dass sie einen Schaden eingeklagt habe, der zum Zeitpunkt der Klage gar nicht mehr vorhanden war. Sie habe aber doch einen Aufwand von mehreren 1000 Euro gehabt, wandte die Frau ein. Ihr Verteidiger meinte, sie sei im Kaufrecht „falsch abgebogen“.

Der Richter erklärte, dass jeder Laie sofort erkennen müsse, dass ein konkreter Schaden nicht eingetreten sei. Sollte es tatsächlich eine Betrugsmasche gewesen sein, wäre die „ziemlich unclever“. Schließlich zogen sich zunächst Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zur Beratung zurück, dann der Verteidiger mit seiner Mandantin. Der Staatsanwalt erklärte, er sei „noch mal in sich gegangen“ und stimmte schlussendlich der Einstellung des Verfahrens zu – „schweren Herzens“, ebenso wie Richter Kurtenbach. Allerdings muss die Lohmarerin die 85 Euro an den Verkäufer aus Seligenstadt zurückzahlen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort