Amtsgericht in Siegburg Bewährungsstrafe für Missbrauch an Enkelinnen der Lebensgefährtin

Siegburg · Weil er die Enkelkinder seiner damaligen Lebensgefährtin missbraucht haben soll, musste sich ein 57-Jähriger aus Troisdorf vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten. Er gestand alle Tatvorwürfe und ersparte damit den Schwestern die Aussage vor Gericht.

 Verhandlung vor der Jugendrichterin als Jugendschutzgericht (Symbolbild).

Verhandlung vor der Jugendrichterin als Jugendschutzgericht (Symbolbild).

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Der erste Missbrauch soll schon vor vier oder fünf Jahren in den Sommerferien stattgefunden haben. Das genaue Jahr konnte vor dem Jugendschutzgericht des Siegburger Amtsgericht nicht mehr rekonstruiert werden. Ein 57 Jahre alter Troisdorfer soll damals eine etwa 13-Jährige mehrfach intensiv geküsst, unsittlich berührt und sexuelle Handlungen im Intimbereich vorgenommen haben. In den Sommerferien 2020 soll sich der Angeklagte auf ähnliche Weise an der jüngeren Schwester, die zu diesem Zeitpunkt ebenfalls 13 Jahre alt war, vergangenen haben. Für beide Vergehen musste sich der Mann am Dienstag vor Gericht verantworten.

Zur Anklage kam es , nachdem das erste Opfer vom Missbrauch der jüngeren Schwester erfahren und der Mutter vom eigenen Missbrauch berichtet hatte. Die Jugendlichen sind die Enkeltöchter der damaligen Lebensgefährtin des 57-Jährigen. Sie wurden vor Gericht durch eine Nebenklagevertreterin repräsentiert.

Nach Verlesung der Anklage ergriff der der Angeklagte leise und schwer verständlich das Wort. „Es ist so passiert. Ich schäme mich“, sagte der Mann. Mit einem umfangreichen Geständnis ersparte er den Schwestern die Aussage vor Gericht. Das wirkte sich strafmildernd für ihn aus, wie auch der Umstand, dass er seinen Opfern 10.000 Euro zahlte. Der Mann arbeitet als Lagerarbeiter, hat fünf eigene Söhne und mehrere Enkelkinder im Alter von zwei bis zehn Jahren.

Vertrauensverhältnis ausgenutzt

Strafschärfend stellte das Gericht indes fest, dass die Schwestern den Angeklagten als „Großvater“ wahrgenommen hatten und somit ein Vertrauensverhältnis bestand. Zu den Missbrauchshandlungen kam es während längerer Besuche der Mädchen bei ihrer leiblichen Großmutter. Die hat sich inzwischen von dem Angeklagten getrennt.

Richterin Alice Weismann verurteilte den Troisdorfer zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Die Verfahrenskosten muss er tragen. Ein Bewährungshelfer wurde zur Auflage erklärt, ebenso die Aufnahme einer Therapie. Innerhalb eines Monats muss der Angeklagte weiterhin unterschriebene Schriftstücke seiner Söhne vorweisen, indem diese über die Anklage und das Urteil des Vaters unterrichtet werden. So möchte die Richterin die Enkelkinder des Angeklagten vor Übergriffen schützen.

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