Urteil vor dem Siegburger Amstgericht Bewährungsstrafe wegen Plünderung auf Lohmarer Campingplatz

Siegburg · Ein 31-Jähriger soll nach dem Hochwasser im Juli 2021 auf einem Lohmarer Campingplatz neben dem Münzgeldautomaten der Waschmaschine auch Gegenstände anderer Bewohner an sich genommen haben. Der Richter m Siegburger Amtsgericht verurteilte ihn in einem Indizienprozess.

 Indizienprozess vor dem Siegburger Amtsgericht.

Indizienprozess vor dem Siegburger Amtsgericht.

Foto: Meike Böschemeyer

Mit einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung endete am Donnerstag vor dem Siegburger Amtsgericht der Prozess gegen einen 31-Jährigen aus Lohmar. Er musste sich wegen Diebstahls in drei Fällen vor dem Strafrichter verantworten. Laut Anklage soll er im Sommer 2021 nach der Hochwasserkatastrophe den Münzgeldautomaten für die Waschmaschine auf einem Campingplatz in Lohmar entwendet haben, um das darin befindliche Bargeld für sich zu behalten. Zudem soll er weggeschwemmte Gegenstände weiterer Campingplatzbewohner, darunter ein Modellhubschrauber, an sich genommen und aus einer Laube eine Kiste mit Schrauben entwendet haben. Der Angeklagte machte von seinem Recht Gebrauch und ließ sich auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht ein.

Ein Campingplatzbewohner hatte ihm nach der Flut einen Wohnwagen samt Vorzelt und Schuppen auf seiner Parzelle mit der Auflage geschenkt, alles wieder in Ordnung zu bringen. Als aus dem Schuppen Wasser austrat, bat der Platzwart des Campingplatzes, der als Zeuge vor Gericht sprach, den Verschlag zu öffnen. Der Angeklagte lehnte das aber ab. Da die Tür offen gewesen sei, seien er und weitere Camper in den Schuppen gegangen so der Zeuge weiter. Dort seien sie auf Gegenstände gestoßen, „die mit Sicherheit unser Eigentum waren.“ Der Zeuge rief deswegen die Polizei.

Richter sieht „erdrückende Indizien“

Als der ursprüngliche Eigentümer des Wohnwagens von dem Vorfall erfuhr und gewahr wurde, dass der Angeklagte noch nichts wieder instandgesetzt hatte, widerrief er seine Schenkung und bedachte stattdessen den Sohn des Zeugen. Dieser stieß bei Aufräumarbeiten auf einen doppelten Boden unter dem Vorzelt. Nach dem Entfernen der Holzbretter fanden er und sein Vater verschiedene Dinge, „die aus mehreren aufgebrochenen Schuppen auf dem Platz stammten“, darunter auch der aus der Halterung gerissene Münzautomat, so der Zeuge.

Für Richter Michael Krah waren das alles „erdrückende Indizien“, zumal es keine Anhaltspunkte dafür gebe, wie die Sachen sonst dahingekommen seien könnten. Daran ändere auch nichts, dass der Angeklagte „nie auf frischer Tat erwischt“ worden sei. Die Verteidigung betonte, dass die Taten nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnten und so der strafrechtliche Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ Anwendung finden müsse. Das sah die Staatsanwaltschaft ähnlich und forderte daher Freispruch. Der Richter verhängte eine Bewährungsstrafe.

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