Kommunen mit niedrigen Zahlen ausgenommen Diese Regeln gelten seit Donnerstag im Rhein-Sieg-Kreis

Rhein-Sieg-Kreis · Der Rhein-Sieg-Kreis ist mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 65,6 zum Corona-Risikogebiet geworden. Eine Allgemeinverfügung gibt schärfere Regeln vor. Ausnahmen gelten in sechs Kommunen mit niedrigen Infektionszahlen.

 Blick auf das Kreishaus in Siegburg: Im Rhein-Sieg-Kreis gelten ab Donnerstag neue Corona-Regeln.

Blick auf das Kreishaus in Siegburg: Im Rhein-Sieg-Kreis gelten ab Donnerstag neue Corona-Regeln.

Foto: Meike Böschemeyer

Der Rhein-Sieg-Kreis hat am Mittwoch den Grenzwert der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Der amtliche Wert des Landeszentrums Gesundheit NRW liegt nun bei 65,6. Die Corona-Schutzverordnung gibt vor, was jetzt zu tun ist. Die Allgemeinverfügung vom Dienstag, die Maßnahmen ab einer Inzidenz von 35 vorgibt, wird nun durch eine neue Allgemeinverfügung zur Gefährdungsstufe 2 verschärft.

„Im Gegensatz zur gestrigen Feststellung der Gefährdungsstufe 1 betreffen die weitergehenden Einschränkungen nur die Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis, die aktuell hohe Infektionswerte haben und bei denen sich das Ausbruchsgeschehen nicht klar abgrenzen lässt“, erklärt Kreisdirektorin Svenja Udelhoven am Mittwoch. Das sind Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Rheinbach, Ruppichteroth, Siegburg, Sankt Augustin und Troisdorf.

„Für diese Städte und Gemeinden gelten ab Mitternacht alle Regelungen, die die Coronaschutzverordnung für eine Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 vorsieht“, so Udelhoven weiter.

Zu den neuen Einschränkungen, die um Mitternacht in Kraft treten, gehöre eine Sperrstunde der Gastronomie und ein Verkaufsverbot für Alkohol von 23 bis 6 Uhr. An privaten Festen dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen. In der Öffentlichkeit dürfen sich fünf Personen oder zwei Hausstände treffen. Sechs Kommunen mit aktuell besonders niedrigen Infektionszahlen sind davon laut Udelhoven ausgenommen: Eitorf, Meckenheim, Much, Swisttal, Wachtberg und Windeck.

Keine einzelnen Hotspots im Kreis

Das aktuelle Infektionsgeschehen im Kreis lässt sich laut Ralf Thomas, Leiter der Fachstelle Covid, nicht an einzelnen Hotspots festmachen. „Wir haben im Moment keine richtig großen neuen Ausbrüche“, sagte er dem GA. Vielmehr sorge eine Vielzahl kleiner Ausbrüche mit ein oder zwei positiv getesteten Personen in Einrichtungen dafür, dass nach wie vor viele Menschen in häusliche Quarantäne müssen.

Ein Muster lässt sich aber erkennen: „Die städtisch geprägten Kommunen haben höhere Inzidenzen“, so Thomas. Dass der Rhein-Sieg-Kreis verhältnismäßig spät in der landesweiten Statistik in die rote Liga der Risikogebiete aufgerückt ist, liegt nicht nur an Meldeverzögerungen zu Wochenbeginn. Die hohen Infektionszahlen in den Städten wurden zunächst noch durch geringe Zahlen in den ländlichen Randbereichen ausgeglichen. Für die Sieben-Tage-Inzidenz ist der kreiswerte Wert maßgeblich.

Bei der Umsetzung der Maßnahmen kann die Verwaltung dann genauer hinschauen und Kommunen ausnehmen, so wie sie es jetzt tut. „Die Corona-Schutzverordnung sieht genau dieses Vorgehen vor. Wenn man Städte und Gemeinden hat, die signifikant abweichen, dann kann man einzelne Kommunen von schärferen Regeln ausnehmen“, sagte Udelhoven. Die Kreisverwaltung ermittelt dazu lokale Inzidenzwerte, die jedoch nicht veröffentlicht werden.

Die Schwankungen in den Kommunen sind zuweilen groß. Siegburg, vor einer Woche nach einem Ausbruch in einer freikirchlichen Gemeinde nach Troisdorf noch die Kommune mit den höchsten Zahlen, wurde seitdem von Niederkassel, Königswinter, Bornheim und Hennef überholt.

Nachverfolgung von Kontakten ist Herausforderung

Für das Kreisgesundheitsamt ist die Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei aktuell 407 aktiven Coronafällen eine Herausforderung. „Wir sind ein bisschen in Rückstau geraten. Wir haben gerade 40 Personen aus der Verwaltung dazu geholt, sodass wir in der Kontakpersonen-Nachverfolgung jetzt weit über 120 sind“, berichtete Thomas.

Der Krisenstab des Kreises tagt weiterhin nicht täglich. Anders als zu Beginn der ersten Welle im März gibt es keine Engpässe bei der Versorgung mit Desinfektionsmitteln, Masken und Schutzausrüstung. Auch die Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen und Rettungsdiensten ist eingespielt, sodass die Kernaufgabe zurzeit in der Unterbrechung von Infektionsketten und damit im Gesundheitsamt liegt. „Das könnte sich ändern, wenn die Lage deutlich anders wird“, sagte Thomas.

Die betroffenen Personen, die positiv aus Sars-CoV-2 getestet wurden, sind laut Thomas unterschiedlich gut auf die Nachverfolgung ihrer Kontakte vorbereitet. „Es wäre natürlich schön, wenn jeder eine Liste in der Schublade hätte, mit wem er sich getroffen hat“, so der Leiter der Covid-Fachstelle. Für das Gesundheitsamt sei eine gute Datengrundlage wichtig. Auch wenn es um Veranstaltungen oder Sportereignisse gehe, bräuchten die Mitarbeiter „ordentliche, lesbare, gepflegte Listen“.

Schulen und Kitas liefern tagesaktuelle Listen

Wer das nach anfänglichen Schwierigkeiten gut macht, sind die Schulen und Kitas. Hier hatte das Kreisgesundheitsamt über das richtige Verhalten bei einem Ausbruchsgeschehen informiert und bekommt inzwischen tagesaktuelle Listen und Sitzpläne. „Das Ausbruchmanagement in Schulen und Kitas ist sehr viel effektiver geworden. Das erspart viel Zeit“, sagte Thomas.

Nach Verschärfung der Maskenpflicht melden sich bereits erste Bürger zu Wort, die argumentieren, dass Begegnungen in der Fußgängerzone die Infektionszahlen nicht nach oben treiben. Andere scheinen Abstandsregeln wieder deutlich ernster zu nehmen. „Ich appelliere, sich an die Regeln zu halten, auch wenn man das Virus nicht sieht. Tun Sie alles, damit wir es jetzt noch schaffen, die Entwicklung zurückzudrehen“, sagte Udelhoven. „Wir brauchen jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger, die uns helfen.“

Die Feststellungen der Gefährdungsstufen 1 und 2 können erst aufgehoben werden, wenn die jeweiligen Grenzwerte der Sieben-Tages-Inzidenz über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden.Hier geht es zur aktuellen Allgemeinverfügung des Kreises.

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