Corona-Tests im Rhein-Sieg-Kreis Wer bezahlt wie viel für die Bürgerschnelltests?

Rhein-Sieg-Kreis · Verwirrung um Bürgerschnelltests: So mancher, der glaubte, sich weiter kostenlos testen zu können, muss 15 Euro zahlen. Wer darf weiter kostenlose Tests bekommen? Wer zahlt drei Euro? Und wer muss die erhöhten Beiträge zahlen? Ein Überblick.

 Nicht jeder darf für drei Euro einen Test in Anspruch nehmen. Viele Teststellen nehmen 15 Euro.

Nicht jeder darf für drei Euro einen Test in Anspruch nehmen. Viele Teststellen nehmen 15 Euro.

Foto: dpa/Andreas Dunker

Verwirrung bei den Bürgerteststellen: Wer muss nun was bezahlen und wer nichts? Kostenlose Schnelltests gibt es seit diesem Donnerstag jedenfalls nur noch für sehr wenige Menschen, in einigen Fällen muss man drei Euro zahlen – in den meisten jedoch den von den Teststellen angegebenen Betrag, der nach Stichprobe der Redaktion in der Regel um die 14 bis 15 Euro liegt.

Ein Ehepaar aus Siegburg, beide über 80 Jahre alt, staunte nicht schlecht, als es nach einem Schnelltest in einer Apotheke vor Ort 30 Euro zahlen sollte, 15 pro Test. Tatsächlich sieht die neue Coronavirus-Testverordnung nicht mehr vor, dass sich Personen aus den sogenannten vulnerablen Gruppen weiterhin kostenlos testen dürfen. „Das sorgt bei vielen Kunden für Verwirrung – und Unverständnis“, so eine Apothekerin aus der Kreisstadt.

Ein junger Mann aus Sankt Augustin meldet sich bei der Redaktion, weil er 14 Euro für einen Test an einer Teststelle in der Nähe eines Einkaufzentrums zahlen musste, obwohl er angegeben habe, dass er seine betagten Eltern besuchen müsse. Laut Verordnung hätte er eigentlich nur drei Euro zahlen müssen. Dass er zu einer dieser Personengruppen gehört, muss er nachweisen, beziehungsweise glaubhaft machen können, heißt es. Während es für Besuche in Pflegeheimen oder Krankenhäusern oft kostenlose Tests vor Ort gibt, muss man bei anderen Testzentren eine entsprechende Bestätigung des Heims vorlegen. Formulare gibt es auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums. Wie aber macht man glaubhaft, dass man seine betagte oder kranke Mutter besucht?

„Dem Landesgesundheitsministerium (MAGS) ist die Problematik bekannt. Aber es handelt sich ja um eine Verordnung des Bundes, das Land erwartet in der kommenden Woche Präzisierungen, wie mit der Situation weiter umgegangen wird“, sagt Antonius Nolden von der Pressestelle des Rhein-Sieg-Kreises. „Wir sind nicht die Überprüfungsbehörde“, betont er. Beschwerden müssten also an die Kassenärztliche Vereinigung KV oder das Bundesgesundheitsministerium gerichtet werden, sagt Nolden. Die Abrechnungen der vorgenommenen Tests erfolgen nämlich weiterhin über die KV.

Kostenlose Tests

Wer bekommt also noch kostenlose Tests? Menschen, die sich nicht impfen lassen können – also zum Beispiel Kinder unter fünf Jahren, was mit der Geburtsurkunde nachwiesen werden muss, oder Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft, die ein ärztliches Attest vorlegen müssen. Menschen, die in einer Klinik, Behinderten- oder Pflegeeinrichtung leben oder arbeiten oder dort jemanden besuchen, müssen einen Nachweis erbringen.

Das gilt auch für jene, die zu Hause einen Angehörigen pflegen oder mit jemandem in einer Wohnung zusammenleben, der an Covid-19 erkrankt ist. Laut Bundesgesundheitsministerium könne man dies „durch formlose Selbstauskunft“ oder einen Beleg des Pflegestatus nachweisen. Kostenlose Tests gibt es auch für Personen, die einen negativen Test brauchen, um eine Corona-Quarantäne beenden zu können („Freitesten“).

Drei Euro für einen Schnelltest

Drei Euro für einen Schnelltest zahlt, wer am selben Tag eine Veranstaltung besuchen will, die nicht im Freien stattfindet und das entsprechende Ticket vorlegt. „In einigen Fällen wird eine Teilnahme an einer Veranstaltung auch aus sich heraus plausibel sein, etwa bei Dorffesten im eigenen Dorf oder bei entsprechender Kleidung im Umfeld eines traditionellen Festes (Karneval, Oktoberfest)“, so das Bundesgesundheitsministerium.

Wer am selben Tag Kontakt zu einer Person haben wird, die ein hohes Risiko hat, schwer an Covid-19 zu erkranken: Dazu zählen Menschen ab 60 Jahren sowie Menschen mit einer Behinderung oder Vorerkrankung. Dies müsse man „glaubhaft versichern“, heißt es. 3-Euro-Tests gibt es auch für diejenigen, die in der Corona-Warn-App eine rote Warnung haben.

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