Neue NRW-Coronaschutzregeln Diese neuen Regeln gelten jetzt im Rhein-Sieg-Kreis

Rhein-Sieg-Kreis · Kaum hat sich der Inzidenzwert im Rhein-Sieg-Kreis unter 100 stabilisiert, tritt auch dort die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Diese gilt ab diesem Samstag. Ein Überblick über die Veränderungen.

 Die Außengastronomie darf im Rhein-Sieg-Kreis ab Samstag wieder öffnen.

Die Außengastronomie darf im Rhein-Sieg-Kreis ab Samstag wieder öffnen.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Kaum hat sich der Inzidenzwert im Kreis unter 100 stabilisiert, was die Lockerung der Bundes-Notbremse zur Folge hat, hat das Land NRW eine neue Coronaschutzverordnung erlassen, die ab diesem Samstag landesweit für Kreise und kreisfreie Städte gilt, die unter dieser Sieben-Tages-Inzidenz liegen. Seit Donnerstag ist die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr aufgehoben. Das Gesundheitsministerium des Landes NRW (MAGS) hat hierzu eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Die neue Verordnung ist in zwei Stufen aufgebaut: Die erste Stufe gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten zwischen 100 und 50. Die zweite Stufe gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten unter 50. Vor allem in der ersten Stufe sind die Öffnungsschritte weiterhin an negative Testergebnisse geknüpft. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich.

Private Treffen

Grundsätzlich gilt zwar die Regel, dass im öffentlichen Raum nur Treffen mit höchstens einer haushaltsfremden Person erlaubt sind oder, wenn aus maximal zwei Haushalten jeweils mehrere Personen teilnehmen, die Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird. Kinder bis 14 Jahren werden hierbei nicht mitgezählt. Bislang wurden Personen mit nachgewiesener Immunisierung durch Impfung oder Genesung in dieser Zählung mit einberechnet, das gilt ab Samstag also nicht mehr, erläuterte Kreissprecherin Rita Lorenz. Geimpfte und Genesene werden bei diesen Personenbegrenzungen nicht mitgezählt. Die Kontaktbegrenzung im Privaten galt bislang nur aufgrund der Bundesnotbremse, die NRW-Coronaschutzverordnung sieht dies nicht vor. „Wir appellieren aber an die Bevölkerung, sich auch im privaten Umfeld an diese Regeln zu halten“, sagte eine Sprecherin des Landesgesundheitsministeriums, betont aber: „Im privaten Raum sind Partys und vergleichbare Feiern untersagt.“

Gastronomie, Hotels und Einzelhandel

Gastronomie und Hotels: Außengastronomie ist ab Samstag mit bestätigtem negativem Schnell- oder Selbsttest für Gäste und Bedienung zulässig; ein Sitzplatz muss zugewiesen werden. Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen, Wohnwagen und Wohnmobilen sind mit bestätigtem negativem Schnell- oder Selbsttest erlaubt. Hotels, Pensionen und ähnliche Beherbergungsbetriebe sind für Gäste mit bestätigtem negativem Schnell- oder Selbsttest geöffnet, allerdings nur bis zu 60 Prozent der regulären Kapazität.

Veränderungen beim Einzelhandel des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelhandel, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien, Optiker, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und ähnliches – dort wird lediglich die Begrenzung der zulässigen Anzahl von Kundinnen und Kunden hochgesetzt. Es besteht weiter Maskenpflicht. Nordrhein-Westfalen hat in seiner neuen Corona-Schutzverordnung zwar festgelegt, dass die Geschäfte des übrigen Einzelhandels, die nicht der Grundversorgung dienen, in Kommunen mit Inzidenzwerten zwischen 100 und 50 zwar ohne Terminbuchung öffnen dürfen. Aber es ist weiterhin ein negativer Corona-Test notwendig. Die Kundenbegrenzung wird auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter (statt 40 Quadratmeter) erweitert. Erst wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 fällt, dürfen Kunden ohne Corona-Test einkaufen gehen.

Friseure, Dienstleistungen und Sport

Friseure und andere Dienstleistungen: Keine Nachweise erforderlich sind auch für medizinisch notwendige Leistungen bei Physio- und Ergotherapeuten, Podologen, Optikern und ähnliches. Das gilt auch für sonstige „Körpernahe Dienst- und Handwerksleistungen“, also den Besuch von Friseuren, in Kosmetikstudios, bei der Fußpflege und in Nagelstudios.

Ausnahme: Sofern im Rahmen der körpernahen Dienst- oder Handwerksleistung durch die Kundin oder den Kunden nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, sind diese Leistungen nur zulässig, wenn die Kundin oder der Kunde einen bestätigten negativen Schnell- oder Selbsttest vorweist und das Personal, das diese Handwerks- oder Dienstleistungen ausführt, alle zwei Tage einen bestätigten Schnell- oder Selbsttest vornehmen lässt.

Kontaktloser Sport ist nur unter freiem Himmel und maximal in Gruppen von höchstens 20 Personen zulässig.  Kontaktsport im Freien ist Kindern bis zum Alter von 14 Jahren erlaubt und zwar in Gruppen bis zu 20 Kindern. Zuschauer auf Sportanlagen unter freiem Himmel sind mit negativem Testergebnis wieder zugelassen – aber nur bis zu 20 Prozent der regulären Kapazität, maximal aber 500 Personen, erlaubt sind. Ein Sitzplatz ist Voraussetzung.

Freibäder dürfen öffnen, Liegewiesen sind gesperrt. Voraussetzung für den Besuch ist ein bestätigter negativer Schnell- oder Selbsttest.

Auch neu: Konzerte sind unter freiem Himmel mit höchstens 500 Zuschauerinnen und Zuschauern mit bestätigtem Schnell- und Selbsttest zulässig.

Daten und Fakten

Stand der Impfungen und Ausblick: Mit Stand Mittwoch beträgt die Gesamtsumme der Impfungen im Rhein-Sieg-Kreis 250.128. Der Anteil der Erstimpfungen beträgt 201.072 (Impfquote: 33,5 Prozent). Den kompletten Impfschutz auch mit der Folgeimpfung haben 49.056 Personen (Impfquote: 8,2 Prozent). Termine im Impfzentrum für Mai sind komplett ausgebucht. Wieviele Termine beziehungsweise wieviel Impfstoff im Juni bereitgestellt wird, ist dem Leiter der Covid-Fachgruppe, Ralf Thomas, zufolge noch nicht klar. Freigegeben ist aber seit etwa einer Woche, dass man nicht mehr an das Impfzentrum bei seinem Wohnort gebunden ist. Wieviele Menschen aus dem Kreis bereits Impfangebote in Bonn, Köln und anderen Impfzentren in Anspruch genommen haben, werde noch nicht erfasst, hieß es.

Tests: Im Kreisgebiet gibt es mittlerweile 287 Bürgertestzentren. In der vergangenen Woche erfolgten rund 119.000 Tests, von denen 222 positiv waren (Anteil von 0,19 Prozent).

Bei den sogenannten Lolli-Tests an den Schulen, die es seit Montag gibt, wurde ein positiver Fall identifiziert. Da es sich um Pool-Testungen handelt, war nur klar, welche Schulklasse betroffen war. Die Kinder mussten einen erneuten Test durchführen, die Klasse wurde komplett in Quarantäne geschickt.

Schulen

Schulen und Musikschulen: Wie berichtet, bleiben die Schulen weiterhin beim Wechselunterricht. Neu ist ab Montag, dass die Musikschulen ihre Arbeit wieder aufnehmen, so Thomas. Gruppenunterricht von bis zu fünf Kindern und Einzelunterricht sind also wieder erlaubt. „Zum weiteren Verfahren in Schulen und Kitas werden in der nächsten Woche Regelungen aus dem Schul- sowie dem Kinder- und Jugendministerium erwartet“, sagte Rita Lorenz.

Der ÖPNV-Betrieb wird abends wiederaufgenommen, allerdings verkehren Busse und Bahnen nur bis 0 Uhr nach normalem Fahrplan, danach werden aus betrieblichen Gründen nur „notwendige Fahrten“ angeboten. Dies ist Lorenz zufolge mit Bonn und Köln, wo noch Ausgangsbeschränkungen gelten, abgesprochen.

Zu den für die Öffnungen notwendigen Schnell- und Selbsttests gibt es ebenfalls neue Vorgaben:

Neben den Schnelltests in Bürgertestzentren sind jetzt auch „begleitete Selbsttests“ erlaubt, „die unter Aufsicht einer hierzu unterwiesenen oder zur Vornahme eines Coronaschnelltests befugten Person vorgenommen wird“, heißt es. Ein Selbsttest ohne fachkundige Aufsicht ist nicht ausreichend.

Das negative Ergebnis muss von der Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Die Bestätigung muss mit einem Ausweisdokument vorgelegt werden. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein (bisher 24 Stunden). Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test. Personen mit nachgewiesener Immunisierung durch Impfung oder Genesung werden negativ Getesteten gleichgestellt.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Der General-Anzeiger arbeitet dazu mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Wie die repräsentativen Umfragen funktionieren und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Angeln ist seit Corona im Aufwind
Vereine im Rhein-Sieg-Kreis sind voll Angeln ist seit Corona im Aufwind