Corona-Regeln im Rhein-Sieg-Kreis Das gilt über Fronleichnam

Rhein-Sieg-Kreis · Es herrscht Regel-Chaos bei den Bürgern. Was ist wie und wo erlaubt? Viele sind mit der Verordnung überfordert. Wir haben die wichtigsten Regeln und was eventuell ab Freitag gelten kann einmal zusammengefasst.

 Mit Freunden grillen ist an Fronleichnam mit bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten mit negativ-Test erlaubt.

Mit Freunden grillen ist an Fronleichnam mit bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten mit negativ-Test erlaubt.

Foto: picture alliance / Roland Weihra/Roland Weihrauch

Werden gemeinsame Radtouren mit mehreren Freunden oder Grillabende mit der Clique an Fronleichnam möglich sein? Die Antwortet lautet: ja. Die Inzidenz im Rhein-Sieg-Kreis sinkt weiter, und dadurch werden immer mehr Lockerungen möglich. Wie der Kreis mitteilte, wurde am Montag die Inzidenzstufe zwei der neuen Corona-Schutzverordnung (stabil unter 50 bis 35,1), erreicht. Dies hat das Land NRW am Montag in der offiziellen Übersicht der Inzidenzstufen festgestellt. Damit greifen ab Mittwoch weitere Öffnungsschritte.

Parallel läuft die „Zählung“ für die Inzidenzstufe eins, also die Regelungen für eine stabile Inzidenz unter 35. Am Freitag lag die Inzidenz im Kreis erstmals unter der Marke von 35,1. Setzt sich dieser Trend fort, wären am Mittwoch die nötigen fünf Werktage erfüllt, so dass ab Freitag nach Fronleichnam, die weitergehenden Öffnungen greifen könnten.

Welche Lockerungen greifen ab Mittwoch und Freitag im Rhein-Sieg-Kreis?

 Auch die Inzidenzstufen zwei und eins werden weiterhin durch grundsätzliche Schutzmaßnahmen wie Abstandsregeln, Maskenpflicht und die Vorlage eines Test- oder Immunisierungsnachweises abgesichert. Grundsätzlich gilt laut Kreis: Geimpfte und Genesene (Immunisierte) sind negativ getesteten Personen gleichgestellt, sofern sie nicht typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Soweit für Zusammenkünfte eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen.

Kontaktbeschränkungen ab Mittwoch: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten zulässig. Zusätzlich dürfen immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen. Kommen ausschließlich immunisierte Personen zusammen, gibt es keine Begrenzung.

Ab Freitag: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Desweiteren sind Treffen mit bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten mit Negativtest erlaubt.

Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist ab Mittwoch: Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter, darüber hinaus ist eine Person pro angefangene 20 Quadratmetern zulässig. Click & Meet sowie die Testpflicht sind nicht mehr erforderlich.

Ab Freitag: Die Sonderregel für Geschäfte mit einer Größe von mehr als 800 Quadratmetern entfällt.

Gastronomie ab Mittwoch: Die Außengastronomie ist ohne negative Tests erlaubt. Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist.

Ab Freitag: Liegt auch die Landesinzidenz unter 35, sind Negativtests in der Innengastronomie nicht mehr erforderlich.

Außerschulische Bildung

Bereits seit der Inzidenzstufe drei gilt: Präsenzunterricht ist ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten möglich; findet er in geschlossenen Räumen statt, ist ein Test erforderlich. Mit der Inzidenzstufe zwei ist bei negativem Testergebnis außen und innen auch die Unterschreitung des Mindestabstands möglich, sofern ein Sitzplan mit festen Sitzplätzen vorhanden ist. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu zehn Personen erlaubt, sofern ein negatives Testergebnis vorliegt.

Ab Freitag: Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich.

Kultur ab Mittwoch: Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Bereits seit der Inzidenzstufe drei gilt: Veranstaltungen sind außen mit bis zu 500 Personen mit Sitzplan und Test möglich, für die Sitzordnung gilt das Schachtbrettmuster. Museen können ohne Terminvergabe öffnen.

Ab Freitag: Veranstaltungen außen wie innen sind mit bis 1000 Personen mit Negativtest und Sitzplätzen erlaubt.

Sport ab Mittwoch: Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen mit negativem Test sowie Kontaktverfolgung erlaubt sowie kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und ohne Test. Innen ist kontaktfreier Sport (Fitnessstudios) mit negativem Test ohne Personenbegrenzung möglich (allerdings kein hochintensives Ausdauertraining). Kontaktsport ist innen mit Kontaktverfolgung und negativem Test für bis zu zwölf Personen erlaubt. Außen sind bis zu 1000 Zuschauer (maximal 33 Prozent der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt. Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Tests, ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Ab Freitag: Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen. Außen sind über 1000 Zuschauer erlaubt (max. 33 Prozent der Kapazität). Innen sind bis zu 1000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tests, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorhanden sind. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist der Sport innen ohne vorherigen Test möglich.

Freizeit ab Mittwoch: Die Öffnung aller Bäder, Saunen und Indoorspielplätze mit negativen Tests und Personenbegrenzung ist erlaubt. Wenn für das Land ebenfalls die Inzidenzstufe zwei gilt (aktuell Stufe drei), ist die Öffnung von Freizeitparks und Spielbanken mit Negativtests und Personenbegrenzung möglich. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen und ähnlichen Einrichtungen sind in dem Fall dann auch möglich.

Ab Freitag: Freibäder dürfen ohne Test öffnen. Bordelle benötigen negativen Testnachweis. Clubs und Diskotheken mit Außenbereich dürfen für 100 Personen mit Negativtest öffnen.

  Beherbergung/Tourismus

Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt.

Ab Freitag: Auch Busreisen sind ohne Kapazitätsbegrenzung möglich, wenn alle Personen aus Regionen mit einer Inzidenz unter 35 kommen.

Private Veranstaltungen (ohne Partys) ab Mittwoch: Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests. Die Abgrenzung von Partys und vergleichbaren Feiern von anderen privaten Veranstaltungen erfolgt unter infektiologischen Gesichtspunkten. Eine Party, bei der getanzt und die Abstände zwischen den Gästen kaum eingehalten werden können, ist nicht möglich. Das gilt auch, wenn der Anlass der Party eine Hochzeit ist.

Ab Freitag: Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen ohne negative Tests möglich. Innen sind Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen möglich. Voraussetzung sind dann aber negative Tests.

Partys ab Freitag: Partys sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, wenn alle einen negativen Test vorweisen können.

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