Gerichtsverhandlung in Siegburg 22-jähriger Eitorfer kaufte Falschgeld im Darknet

Siegburg · Um seinen Drogenkonsum zu finanzieren, hat ein 22-Jähriger aus Eitorf Falschgeld im sogenannten Darknet bestellt. Die Quittung dafür erhielt der Mann jetzt vor einem Schöffengericht in Siegburg.

 Im Darknet beschaffte sich der 22-Jährige 20 falsche 50-Euro-Scheine. Auf seinem Handy fand die Polizei Fotos. Darauf seien „Berge von Falschgeld“ zu sehen, so der Richter.

Im Darknet beschaffte sich der 22-Jährige 20 falsche 50-Euro-Scheine. Auf seinem Handy fand die Polizei Fotos. Darauf seien „Berge von Falschgeld“ zu sehen, so der Richter.

Foto: Silas Stein

Das Internet oder besser das sogenannte Darknet machen es möglich: Ein 22-jähriger Eitorfer ließ sich dazu hinreißen, dort zum Preis von echten 250 Euro 20 falsche 50-Euro-Scheine zu kaufen. Mit einem Schein dieser "Blüten" versuchte er sogar, in einem Hennefer Schnellrestaurant zu bezahlen. Die 19 übrigen Falsifikate fand die Polizei schließlich anlässlich einer zufälligen allgemeinen Verkehrskontrolle. Dafür gab es jetzt von einem Siegburger Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Wilbrand die Quittung: eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.

Der Verteidiger ließ sich dahingehend ein, sein Mandant habe sich schon bei der polizeilichen Vernehmung umfangreich zur Sache geäußert und gestanden. Er habe im Januar dieses Jahres "ambivalent" gelebt. Das sollte heißen, der junge Mann habe sich mit den falschen Leuten eingelassen und mit Betäubungsmittelkonsum angefangen. Jetzt lebe er aber wieder abstinent. Das sei eine "selten dämliche Sache" gewesen.

Die Sache war schließlich so dämlich, dass sich der junge Mann zwecks Finanzierung der Drogen das Falschgeld im sogenannten Darknet beschaffte. Beim Bezahlen in dem Schnellrestaurant in Hennef fiel er auch prompt auf und kassierte eine Anzeige. Kurz darauf geriet er in die Verkehrskontrolle, und weil er angetrunken war und unter Kokaineinfluss stand, durchsuchten die Beamten auch das Auto. Und sie fanden die restlichen 19 falschen Geldscheine.

Richter Wilbrand erläuterte dem Eitorfer, dass es sich hierbei nun um einen Verbrechenstatbestand handele. Und er sei überrascht gewesen über die vielen Fotos, die die Polizei auf dem Handy des Angeklagten gefunden habe. Da seien "Berge von Falschgeld" zu sehen, geradezu "furchterregend". Da könne auch der Gedanke an gewerbsmäßiges Handeln oder die Mitgliedschaft in einer Bande aufkommen, wie sie im Paragrafen 146, Absatz 2, des Strafgesetzbuches verzeichnet ist. Aber schließlich habe "Kommissar Zufall" geholfen, Schäden zu verhindern. So sei vielleicht an einen minderschweren Fall zu denken.

Daran dachte auch die Staatsanwaltschaft und forderte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Dem schloss sich das Gericht nach kurzer Beratung an.

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