Amtsgericht Siegburg Den Kollegen in einer Troisdorfer Spedition verprügelt
Siegburg · Ein 55-jähriger Lkw-Fahrer musste sich vor dem Amtsgericht Siegburg wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er bestritt, den Kollegen verprügelt zu haben. Ein Überwachungsvideo half bei der Aufklärung des Geschehens.
Ohne Verteidiger war ein 55-jähriger Mann vor Richterin Alexandra Pohl zum Prozess am Amtsgericht Siegburg erschienen, in dem er wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt war. Da half alles abstreiten und schönreden nicht: Ein Überwachungsvideo zeigte, wie er sein am Boden liegendes Opfer getreten hatte. Nun wurde er zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt.
Im November vergangenen Jahres kam der Angeklagte, ein Lkw-Fahrer, aus seinem Urlaub kurz nach Mitternacht zum Dienstantritt an seinen Arbeitsplatz bei einer Troisdorfer Spedition. Das Unternehmen liefert unter anderem Lebensmittel sowohl frisch als auch tiefgekühlt aus. Die Lkw haben darum zwei Zellen an Bord: eine für Tiefkühlware, eine andere für frische Lebensmittel.
Streit um Befüllung der Kühlzellen des Lkw
Nach eigener Aussage habe er gesehen, dass ein Aushilfsfahrer auch frische Lebensmittel in die Tiefkühlzelle geladen habe. Die würden darin kaputtgehen, was ihn maßlos zornig machte. Den Kollegen – das spätere Opfer – sprach er darauf an. Aber das sei „dem alles scheißegal“ gewesen, es kam zum Disput. Er habe den Mann sogar beim Lagerleiter melden wollen. Schon früher wären Fahrten mit dem Kollegen „extrem“ gewesen. Der habe ihn benachteiligt, rassistische und Nazi-Sprüche gemacht und zudem bei Kunden schlecht über ihn geredet.
Jedenfalls wurde er in der fraglichen Nacht „so wütend auf den“, dass er den Kollegen während des Streits an den Ohren packte, worauf das Opfer zu Boden sank. Getreten haben will der 55-Jährige ihn mit seinen Stahlkappenschuhen aber nicht.
Das Opfer an den Ohren gezogen und zu Boden gebracht
Das schilderte das 49-jährige Opfer indes anders. Der Angeklagte wäre schon „auf Krawall gebürstet“ gewesen, als er in den Betrieb gekommen sei und habe ihn mehrfach beleidigt. Welcher Art die Beleidigungen waren, daran konnte er sich nicht mehr erinnern. Aber daran, dass der Angeklagte ihn an den Ohren Richtung Boden gezogen habe, worauf er versuchte, sich mit Boxhieben in die Seite des Angreifers zu wehren. Aber „da kam schon das Knie“, traf ihn in der Magengrube und er ging gänzlich zu Boden. Dann soll er Angeklagte ihn mit dem Sicherheitsschuh mit Stahlkappe vorne getreten haben.
Ein weiterer Mitarbeiter der Spedition kam schließlich dazu und trennte die Streithähne. „Die haben sich angebrüllt“, schilderte er dem Gericht als Zeuge seine Beobachtungen. Angefangen habe der Angeklagte den Streit und noch auf den am Boden Liegenden eingetreten.
Das reichte dann der Staatsanwaltschaft und dem Gericht und es kam zu dem besagten Urteil.