Siegburger Amtsgericht verurteilt Diebe Der Nikolaus kam zum Stehlen

SIEGBURG · Als Nikolaus verkleidet haben zwei Männer Sachbeschädigungen und Diebstahl begangen. Nun wurden sie in Siegburg verurteilt. Eine höhere Strafe, als die Täter bekommen haben, lässt das Gesetz nicht zu.

 Am Amtsgericht in Siegburg wurden zwei Einbrecher zu Geldstrafen verurteilt.

Am Amtsgericht in Siegburg wurden zwei Einbrecher zu Geldstrafen verurteilt.

Foto: dpa

Kurzen Prozess machte Richter Herbert Prümper mit zwei Angeklagten, die nicht zum Prozess erschienen waren. Nach angemessener Wartezeit erließ er einen Strafbefehl über jeweils 180 Tagessätze zu je 15 Euro als Gesamtstrafe für verschiedene Einbrüche und Sachbeschädigungen.

Die beiden 28- und 25-jährigen Angeklagten mussten sich wegen zweifacher Sachbeschädigung und vierfachen Diebstahls im besonders schwerem Fall vor dem Amtsgericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, am 6. Februar 2016 zwei Überwachungskameras an Gebäuden in Sankt Augustin mit grauer Farbe besprüht zu haben, um diese funktionsunfähig zu machen. Dabei soll ein Angeklagter als Nikolaus verkleidet gewesen sein.

Anschließend sollen sie die verschlossene Stahltür eines Gebäudes aufgehebelt und 25 Neonröhren, einen Bolzenschneider, Schrauben und diverse Schlüssel entwendet haben. Mit diesen Schlüsseln sollen sie Kellerräume geöffnet und unter anderem einen Fernseher sowie einen Akkuschrauber, eine Kreissäge und eine Filmkamera entwendet haben.

Das Strafbefehlsverfahren wird als vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung leichter Kriminalität angewendet. Dadurch kann es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung kommen. Das Gesetz lässt bei einem Strafbefehl keine höheren Strafen als Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu, sofern die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

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