Walter-Mundorf-Stadion Der SV 04 Siegburg lässt Zierkirschen drastisch zurückschneiden

Siegburg · Ein Siegburger Bürger spricht von „barbarischer Verstümmelung“ entlang der Bernhardstraße: Die Baumallee am Walter-Mundorf-Stadion ist dem Rückschnitt zum Opfer gefallen.

 Drastisch gestutzt wurden die Zierkirschen. Ob sie sich erholen, das wartet die Stadt Siegburg ab.

Drastisch gestutzt wurden die Zierkirschen. Ob sie sich erholen, das wartet die Stadt Siegburg ab.

Foto: Paul Kieras

Seinen Augen traute Karl-Josef Schneider aus Kaldauen nicht, als er vor Kurzem am Walter-Mundorf-Stadion, der Spielstätte des Siegburger SV 04, vorbeikam. Gut ein Dutzend Zierkirsch-Bäume entlang der Bernhardstraße waren dort nach seinen Worten „barbarisch verstümmelt“ worden. „Ein Rückschnitt der Bäume mag unter Umständen erforderlich gewesen sein, musste aber nicht auf eine solch unbedarfte und brutale Weise erfolgen“, echauffierte sich Schneider. Tatsächlich tragen einige Bäume jetzt wieder Blätter, andere beginnen zart zu sprießen, wieder andere sind völlig kahl geblieben.

Die Bäume wurden mit der Errichtung des Stadions vor 40 Jahren für die Gestaltung der Außenflächen angepflanzt und fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt. „Nach Einschätzung des des städtischen Umweltamtes weisen die Arbeiten einen sehr starken Rückschnitt der Seitenäste auf. Erst anhand des Austriebverhaltens kann allerdings abgeschätzt werden, ob eine Schädigung der Bäume vorliegt“, erklärte Stadtsprecher Jan Gerull auf Anfrage des General-Anzeigers.

Er wies darauf hin, dass der SSV eine Fachfirma mit dem Rückschnitt der Bäume beauftragt habe. Zwar weisen laut Gerull nur drei der Bäume einen Stammumfang von etwas mehr als 80 Zentimetern auf, dennoch obliege die Baumgruppe der Baumschutzsatzung, weil es sich um eine Baumallee handele.

Grundsätzlich könnten starke Rückschnitte zu einem Verstoß gegen die Baumschutzsatzung führen. Wenn einer der Bäume keine Überlebenschance mehr habe oder die Krone sich nicht wieder aufbauen könne, liege ein Verstoß gegen Paragraf 4 Abs. 1 der Baumschutzsatzung vor. Das Fachamt warte nun ab, ob ein Neuaustrieb stattfinde. Erst dann könne die Frage nach einer Sanktionierung beziehungsweise bezüglich Ausgleichsmaßnahmen gestellt werden, erklärte der Stadtsprecher.

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