Urteil in Siegburg Dobermann biss Achtjährigen

SIEGBURG · Ein 42-jähriger Imbissbudenbesitzer wurde verurteilt, weil einer der beiden Dobermänner des Angeklagten einen Jungen in den linken Arm und die linke Schulter gebissen und verletzt hat.

 Ein Dobermann verletzte einen sechsjährigen Jungen (Symbolfoto).

Ein Dobermann verletzte einen sechsjährigen Jungen (Symbolfoto).

Foto: dpa

Zu 50 Tagessätzen je 30 Euro hat Richter Lars Hillert am Montag einen 42-jährigen Imbissbudenbesitzer verurteilt, weil einer der beiden Dobermänner des Angeklagten einen Jungen in den linken Arm und die linke Schulter gebissen und verletzt hat. Außerdem muss das achtjährige Kind noch therapeutisch behandelt werden nach der Hundeattacke.

Im Juli des vergangenen Jahres sind der verletzte Junge und sein Bruder am Haus des Angeklagten in Ruppichteroth vorbeigegangen. Dort hielten sich dessen Tochter und eine Freundin mit den beiden Dobermännern (Rüde und Hündin) auf. Wohl, weil ein Kind etwas gerufen hat, begann die Hündin zu bellen.

Der Rüde indes riss sich los und sprang hinter dem weglaufenden Achtjährigen her, packte das Kind am Arm, worauf der Junge hinfiel. Daraufhin biss der Hund dann auch noch in die Schulter des Kindes. Hund und Kind wurden schließlich getrennt, die Hunde ins Haus gebracht. Weiter soll sich der Angeklagte dann nicht um den Vorfall gekümmert haben.

Halter entschuldigt sich

Der Hundehalter sagte vor Gericht, es tue ihm leid, dass der Junge verletzt wurde. Er hoffe, dass so etwas nicht wieder vorkomme. Der Vertreter des Nebenklage meinte sogar, der Vorfall sei dem Hundehalter keine Lehre gewesen, ihm fehle jede Einsicht. Richter Hillert zeigte sich gar erleichtert, dass die Jungen recht fest angezogen waren, was schlimmere Verletzungen verhindert habe.

Der Hundehalter muss neben der Geldstrafe auch noch ordnungsbehördlichen Verfügungen Folge leisten: Er darf nur noch jeweils einen seiner Hunde ausführen, und zwar mit Maulkorb und einer maximal 1,50 Meter langen Leine.

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