Gericht honoriert Beginn einer Therapie Drei Jahre auf Bewährung für Schläger
SIEGBURG · Der 25-jährige Kölner, der im Oktober 2014 einen Mann auf dem Siegburger Markt und im Dezember 2014 seine Mutter und seinen Stiefvater schwer verprügelt hat, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.
Damit folgte das Siegburger Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hauke Rudat nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die hatte als Strafe für die Schlägerei auf dem Markt sowie einer Schwarzfahrt drei Jahre sechs Monate und für das Verprügeln der Eltern ein Jahr und sechs Monate Haft gefordert.
Der Mann war in schwierigsten Verhältnissen aufgewachsen, litt unter Verhaltens- und Aufmerksamkeitsstörungen (der GA berichtete mehrfach). Inzwischen ist er aber in einem festen Arbeitsverhältnis untergekommen und hat aus eigenem Antrieb bereits Therapien gegen seine Defizite begonnen. Dies würdigte das Schöffengericht als positive Wendung im Leben des Mannes. Darum bestrafte es ihn mit zwei Jahren für die Prügelei auf dem Markt und einem Jahr für die Tätlichkeiten gegen Mutter und Stiefvater. Die Strafen wurden jeweils zur Bewährung ausgesetzt.