Mit Amphetaminen gehandelt Drogendealer bekommt mildes Urteil nach Geständnis

SIEGBURG · Der Angeklagte wollte seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Amphetaminen aufbessern, im Sommer 2017 wurde er erwischt. Ein Schöffengericht verurteilte ihn nun zu einer Bewährungsstrafe.

 Sämtliche Umstände wertete das Gericht zugunsten des Angeklagten.

Sämtliche Umstände wertete das Gericht zugunsten des Angeklagten.

Foto: dpa

So recht hatte der Start ins Berufsleben nach dem schulischen Teil des Fachabiturs nicht funktioniert. Lehre abgebrochen, hier und da gejobbt, von den Eltern rausgeworfen: So kam ein mittlerweile 31-Jähriger auf die schiefe Bahn, begann mit Drogen zu handeln und sie auch selbst zu konsumieren. Der Handel flog Ende Juni 2017 auf, und ein Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hauke Rudat verurteilte den Mann jetzt in Siegburg zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt ist.

Als Kriminalbeamte im vergangenen Jahr in der Wohnung des Angeklagten erschienen, fanden sie 1024 Gramm Amphetamine und daneben auch noch eine Gasdruckpistole. Glück für den Angeklagten: Der Wirkstoff in dem Zeug hatte durch lange Lagerung so weit nachgelassen, dass er nur knapp über einer sogenannten „geringen Menge“ lag. Was bedeutete: Die Strafe fällt milder aus.

Der Angeklagte gab ohne Umschweife zu, mit den Drogen gehandelt zu haben und erklärte auf Nachfrage von Richter Rudat auch, wie es dazu gekommen war. Aber er habe schon längere Zeit den Handel aufgegeben und gehe jetzt auch einer geregelten Arbeit nach. Die Pistole habe mit dem Handel ebenfalls nichts zu tun, die sei vielmehr „ein Spielzeug“ gewesen.

Die Staatsanwaltschaft wertete das umfängliche Geständnis als strafmildernd und hielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für tat- und schuldangemessen. Der Verteidiger plädierte auf ein Jahr, zumal sein Mandant auch der Polizei weitere wichtige Hinweise zu Drogenquellen und -vertriebswegen genannt hatte.

Das Gericht wertete sämtliche Umstände zugunsten des Angeklagten. „Wenn aber die Wirkstoffmenge anders gewesen wäre, dann wäre da etwas ganz anderes herausgekommen“, mahnte Richter Rudat.

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