Hochwasser in der Region Eigentümer haften bei Schäden durch Rückstau selbst

Rhein-Sieg-Kreis · Die Verbraucherzentrale im Rhein-Sieg-Kreis warnt vor überlaufenden Abwasserkanälen bei Gewitter, Regen und Hochwasser. Der Versicherungsschutz von Verbrauchern gilt nur für regelmäßig gewartete Kanäle.

 Erst Trockenheit, dann Wolkenbruch: Im Sommer 2018 flutete ein Starkregen die Unterführung an der Wilhelmstraße.

Erst Trockenheit, dann Wolkenbruch: Im Sommer 2018 flutete ein Starkregen die Unterführung an der Wilhelmstraße.

Foto: Kaufmann

Heftige Gewitter, anhaltender Regen und Hochwasser können die kommunale Kanalisation zum Überlaufen bringen. Deshalb warnt die Verbraucherzentrale aktuell vor überlaufenden Abwasserkanälen und gibt vorbeugend Tipps.

Demnach können die Abwasserkanäle der Kanalisation im Fall des Überlaufens die gewaltigen Niederschlagsmengen nicht mehr aufnehmen und ableiten. Die Folgen davon seien, dass tief liegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume volllaufen. Schmutzwasser, das durch Rückstau aus dem Kanal in die Gebäude zurückgedrängt wird, könnte Wände, Böden und Einrichtung zerstören.

„Für alle Schäden durch Rückstau haften Grundstückseigentümer selbst. Hausbesitzer sollten deshalb rechtzeitig geeignete Vorkehrungen treffen, um sich vor Überflutung und Rückstau bei Starkregen in den eigenen vier Wänden zu schützen“, empfiehlt die Verbraucherzentrale.

Wenn Souterrainwohnungen und Räume unterhalb des Straßenniveaus liegen, seien sie besonders gefährdet. Falls in diesen Fällen nicht bereits bei der Bauplanung auf die vermeidbaren Abflüsse verzichtet wurde, gelte es, ungenutzte Abläufe in Bestandsgebäuden zu verschließen, heißt es. Bei genutzten Wohnräumen unterhalb des Straßenniveaus könne nur eine Hebeanlage das Gebäude angemessen schützen. Die Anlage gewährleiste auch die weitere Benutzung von Toiletten und Duschen während eines Rückstaus. Während längerer Abwesenheit sollten sämtliche Rückstauklappen verriegelt und alle Fenster im Keller fest verschlossen werden.

Zudem warnt die Verbraucherzentrale NRW davor, Abfälle über die Toilette zu entsorgen. Das könne dazu führen, dass Feuchttücher, Tampons, Slipeinlagen, Windeln, Essensreste, Haare oder Putzlappen in der Rückstauklappe hängen bleiben und so den Rückstauschutz blockieren. Besser sei es, Hygieneartikel und andere feste Stoffe in einem kleinen Mülleimer zu sammeln und über den Hausmüll zu entsorgen.

Um eine Immobilie rückstausicher zu machen, empfiehlt die Verbraucherzentrale, mit dem ausführenden Sanitärfachbetrieb zu klären, wo die Rückstausicherung angebracht werden muss.

Ein wichtiger Faktor sei zudem, Anlagen regelmäßig zu warten. Ansonsten riskiere der Grundstückseigentümer bei Schäden den Versicherungsschutz. Um im Schadensfall Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, sollte die Wartung dokumentiert werden. Kommunen haften laut Verbraucherzentrale NRW nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern. Diese seien auch nicht in der privaten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung automatisch mit abgedeckt. Das Rückstaurisiko muss innerhalb einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden, hier komme es auf das Kleingedruckte an.

Beratungen zum Thema bietet die Verbraucherzentrale NRW kostenfrei unter 0211/38093 00 oder per E-Mail an abwasser@verbraucherzentrale.nrw an.

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