Urteil vor dem Amtsgericht Siegburg 25-Jähriger erhält Bewährungsstrafe für Zuhälterei

Siegburg · Um eine finanzielle Notsituation zu überwinden, hat ein Hennefer seiner damaligen Freundin vorgeschlagen, sich zu prostituieren – und übte dabei nicht unerheblichen Druck auf sie aus.

Wegen Zwangsprostitution musste sich ein 25-Jähriger vor dem Siegburger Amstgericht verantworten.

Wegen Zwangsprostitution musste sich ein 25-Jähriger vor dem Siegburger Amstgericht verantworten.

Foto: Meike Böschemeyer

Die Idee, über Prostitution wieder Geld in die gemeinsame Kasse zu bekommen, hat einen 25-Jährigen auf die Anklagebank gebracht. Der Mann hatte auf seine damalige Freundin erheblichen Druck ausgeübt, den Plan in die Tat umzusetzen. Wegen Zwangsprostitution und Körperverletzung musste er sich daher am Dienstag vor einem Schöffengericht des Siegburger Amtsgerichts verantworten. Da er dabei glaubhaft machte, dass es nie zu einer Körperverletzung gekommen ist, wurde die zweite Anklage fallengelassen. Zum Tatvorwurf Zwangsprostitution und Zuhälterei war der Mann geständig, was ihm nur eine geringe Erhöhung der Mindeststrafe, die zwischen sechs Monaten und fünf Jahre liegt, einbrachte. Richterin Alice Weismann verurteilte den 25-Jährigen zu neun Monaten auf Bewährung und einer Bewährungszeit von zwei Jahren.

Der Verteidiger hatte eine Bestrafung nach dem Jugendstrafrecht gefordert, da der Hennefer zum Tatzeitpunkt im Frühjahr 2018 erst 20 Jahre alt gewesen war. Die Richterin folgte dem aber nicht, da er bereits eine eigene Wohnung in Siegburg hatte. Die hatte er Anfang 2018 bezogen, nachdem sein Vater 2017 gestorben war. Seine Ausbildung als Elektriker brach der Mann damals ab. Seine 18-jährige Freundin, die sich zuvor in einer Jugendeinrichtung befunden hatte, zog bereits einen Monat nach dem Kennenlernen zu ihm. Auch sie brach ihre Ausbildung als Zahnarzthelferin ab.

Geständnis erspart Frau die Aussage

Die Arbeitslosigkeit beider führte zu einem erheblichen finanziellen Engpass, der durch Schulden der Frau und einen Autokauf mit gefälschten Papieren noch verstärkt wurde. So kam schließlich die Idee auf, dass die Freundin als Prostituierte das gemeinsame Leben finanzieren könnte. Dabei übte der Angeklagte erheblichen Druck auf die Frau aus, in dessen Folge sie 750 Euro einnahm.

Mit seinem Geständnis hat der Angeklagte der Frau, von der er schon kurze Zeit später getrennt war, eine Aussage erspart. Weil der Tatzeitraum ein sehr kurzer war und der Mann aufgrund seiner jetzigen Arbeit und seines Zusammenlebens mit einer Kölnerin eine gute Sozialprognose hat, räumte die Richterin trotz geringer Vorverurteilungen die Bewährung ein. Er muss zudem die 750 Euro zurückzahlen und die Verfahrenskosten übernehmen.

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