Kommentar zum Flughafen Köln/Bonn Eine Steilvorlage für lärmgeplagte Kommunen
Meinung | RHEIN-SIEG-KREIS · Die Zeiten, in der der Flughafen Köln/Bonn nach Belieben expandieren konnte, sind vorbei. Und das ist gut so. Ein Kommentar zum aktuellen Planfeststellungsverfahren.
Das laufende Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Köln/Bonn mag auf den ersten Blick sperrig wirken. Und doch ist es hoch bedeutsam, es markiert eine Zäsur. Erstmals können Bürger und Kommunen mitreden, wenn es um die Entwicklung des Airports geht. Dieser ist im Laufe der Zeit enorm gewachsen, und damit auch der Flugverkehr und der Lärm. Und schließlich auch der Frust der Anlieger, die rund um die Uhr mit dem Getöse am Himmel leben müssen. Insofern ist es verständlich, wenn sich Bewohner gegen die aktuellen Ausbaupläne wenden – auch wenn es dabei „nur“ um die Verbesserung betrieblicher Abläufe gehen soll.
Folgerichtig ist es auch, dass betroffene Kommunen wie Siegburg, Lohmar und Hennef das Planfeststellungsverfahren als Steilvorlage nutzen: Hier können sie sich Gehör verschaffen und nach juristischen Wegen suchen. Politisch war bei diesem Thema in der Vergangenheit eh nicht viel zu holen: Das Land NRW unternimmt nichts, um dem nächtlichen Fluglärm in Köln/Bonn Einhalt zu gebieten. Auf diesem Ohr ist man in Düsseldorf taub, ganz gleich, wer dort gerade regiert.
Gewiss: Die Region leidet nicht nur unter unter dem Flughafen, sie profitiert auch davon. Durch die Nähe, aber auch durch die wirtschaftliche Bedeutung. Doch der Aufschwung, den der Airport in den vergangenen Jahren verzeichnete, ging ganz klar zulasten Zigtausender Anwohner. Es kann nicht sein, dass sie den wirtschaftlichen Erfolg mit ihrer Gesundheit bezahlen. Deshalb ist es höchste Zeit, dass die vergangene und die zukünftige Entwicklung des Flughafens umfassend aufgearbeitet und bewertet wird – in einem Planfeststellungsverfahren, das viel weiter geht als das momentan laufende. Gut möglich, dass dem Airport dann am Ende Auflagen erteilt werden. Zum Beispiel bei der großzügigen Nachtflugregelung.