Amtsgericht Siegburg Einigung auf Schmerzensgeld nach Oberschenkelfraktur

Siegburg/Troisdorf · Mit einer Oberschenkelfraktur endete für eine Hundehalterin aus Troisdorf der Spaziergang mit ihrem Hund. Die Klage auf Schmerzensgeld gegen einen weiteren Hundehalter, der sie geschubst haben soll, wurde nun bereits zum zweiten Mal vor dem Amtsgericht verhandelt.

 Der Streit um Schmerzensgeld landete vor Gericht. (Symbolbild)

Der Streit um Schmerzensgeld landete vor Gericht. (Symbolbild)

Foto: dpa-tmn/Uli Deck

Zum Abschluss eines Vergleich riet Richter Christian Wilhelm am Dienstagmorgen im Amtsgericht Siegburg den Parteien in einem Zivilverfahren. Es ging um eine Schmerzensgeldforderung in Höhe von 4000 Euro. Eine Hundehalterin aus Troisdorf forderte diese Summe von einem anderen Hundehalter nach einem Streit vor rund zwei Jahren, in dessen Folge die Klägerin eine Oberschenkelfraktur erlitten hatte.

Bei einem Spaziergang hatten die Hunde der beiden Beteiligten miteinander gerangelt, wie die Klägerin sagte. Die Klägerin wollte sich schnell mit ihrem Hund entfernen, um dem Geschehen ein Ende zu machen. Doch ihr zehnjähriger Hund folgte ihr nicht. Sie drehte sich um und sah, dass der Beklagte das Tier am Kopf in die Höhe gezogen hatte. Als sie ihn zur Rede stellen wollte, schubste sie der Beklagte weg. Dabei verlor die ältere Frau das Gleichgewicht und brach sich beim Hinfallen den Oberschenkel. Noch heute leide sie unter Schmerzen durch den Marknagel, den man ihr gesetzt habe, sagte sie.

Weitere Zeugen bei zweitem Termin

Schon im ersten Verhandlungstermin im Juni 2021 hatten sich die Parteien nicht einigen können. Jetzt sollten weitere Zeugen gehört werden. Denn der Beklagte zweifelte die anhaltenden Einschränkungen der Klägerin an. Sein Anwalt erklärte, dass er selbst die Frau bei einem Hundespaziergang erlebt habe. Sie sei zügig vor ihm „davongezogen“. „Ich halte den geforderten Betrag nicht für fernliegend“, sagte Richter Wilhelm, legte aber ein Schmerzensgeld zwischen 2500 und 3000 Euro nahe.

Nach einer Sitzungsunterbrechung war die Klägerin mit 3000 Euro einverstanden, der Beklagte mit einer Zahlung von maximal 2000 Euro. Nachdem der Richter noch einmal ökonomische Gesichtspunkte angeführt hatte, einigten sie sich auf ein Schmerzensgeld von 2500 Euro plus Übernahme der vorgerichtlichen Kosten durch den Beklagten. „Ich denke, dass es eine sinnvolle Einigung ist. Sie haben sich damit viele weitere Prozesstage vom Hals geschafft“, so der Richter.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort