Zwei statt vier Einzelhändler in Siegburg dürfen an zwei Sonntagen öffnen

Siegburg · Wegen zwei Fehlern im Genehmigungsverfahren muss sich die Siegburger Politik erneut mit sonntäglichen Ladenöffnungen in der Kreisstadt befassen. Statt vier gibt es jetzt nur noch zwei verkaufsoffene Sonntage.

 Statt vier verkaufsoffenen Sonntagen gibt es bis zum Jahresende nur noch zwei in der Siegburger Innenstadt.

Statt vier verkaufsoffenen Sonntagen gibt es bis zum Jahresende nur noch zwei in der Siegburger Innenstadt.

Foto: Meike Böschemeyer/MEIKE BOESCHEMEYER

Vier verkaufsoffene Sonntage sollten es eigentlich bis zum Jahresende in Siegburg geben, so hat es der Stadtrat noch im Sommer beschlossen. Übrig bleiben nun indes nur noch zwei Termine. Die Einzelhändler dürfen demnach zum Karnevalsauftakt am 7. November wie auch zur Eröffnung des Mittelalterlichen Marktes am 28. November ihre Geschäfte auch sonntags öffnen. So hat es der Rat, unter Vorbehalt der dann gültigen Coronaschutzverordnung, am Donnerstagabend in einer Sondersitzung beschlossen.

Dass sich das Gremium erneut mit den Ladenöffnungen an einem Sonntag befassen musste, liegt im NRW-Ladenöffnungsgesetz begründet. Das nimmt nämlich den 3. Oktober für eine sonntägliche Geschäftsöffnung aus und erlaubt nur einen verkaufsoffenen Sonntag im Advent. Wie berichtet, hatte die Stadt den eigentlich am Tag der Deutschen Einheit geplanten verkaufsoffenen Sonntag nach einer Einwendung der Gewerkschaft Verdi kurzfristig absagen müssen.

Fehler im Genehmigungsverfahren

„Uns sind zwei Fehler im Genehmigungsverfahren passiert“, räumte der Erste Beigeordnete Ralf Reudenbach nun im Rat ein. Der Fokus habe so sehr auf dem Anlassbezug gelegen, dass sie andere Aspekte aus den Augen verloren hätten. „Dafür übernehme ich die Verantwortung“, sagte Reudenbach. Um den ersten Fehler auszuräumen, war die ordnungsbehördliche Verordnung für die Ladenöffnung im Oktober per Dringlichkeitsentscheidung aufgehoben worden.

Die CDU versagte dieser nun im Rat erneut ihre Zustimmung. „Ich kritisiere hauptsächlich, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wurde, dass der 3. Oktober entfällt, weil Verdi geklagt hat“, begründete der Fraktionsvorsitzende Jürgen Becker die Ablehnung. Es habe aber einfach nur am Gesetz gelegen.

Stadt setzt auf rechtliche Beratung

Die Stadt zieht aus ihren Fehlern im Genehmigungsverfahren Konsequenzen. „Wir haben uns entschieden, zukünftig ein Rechtsanwaltsbüro zu Rate zu ziehen“, erklärte Reudenbach. Das habe geraten, auch die bisherigen Verordnungen für die beiden Adventssonntage aufzuheben und das Genehmigungsverfahren für den verbliebenen ersten Adventssonntag am 28. November neu zu starten. Bei Enthaltung der Linken gab der Rat sein Ja für den verkaufsoffenen Sonntag.

Unterdessen bedauert der Verkehrsverein Siegburg, dass die eigentlich für den 19. Dezember geplante sonntägliche Ladenöffnung damit vom Tisch ist. „Wir alle haben durch Corona sehr schwere Zeiten hinter uns und hätten dadurch Gelegenheit gehabt, unseren Kunden zu begegnen und Verluste ein Stück aufzufangen“, sagte Sissis Vassiliadis, erster Vorsitzender der Interessenvertretung der Siegburger Einzelhändler. Er dankte Bürgermeister Stefan Rosemann aber dafür, dass er wenigstens den langen Samstag am 18. Dezember mit Glühweinroute ermöglicht habe.

„Wir alle haben ein gemeinsames Ziel: Das Leben in unserer Innenstadt zu erhalten“, so Vassiliadis. Dabei gehe es auch um tausende Arbeitsplätze im Handel. „Wir hoffen deshalb sehr, dass wir in den kommenden Jahren auch aus rechtlicher Sicht zu einer dauerhaft tragfähigen Lösung kommen können“, sagte Vassiliadis.

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