Kommentar Fader Beigeschmack

Es hat in der Tat einen faden Beigeschmack, wenn so gravierende Entscheidungen, wie die Rückzahlung der abgeführten RWE-Aufsichtsratsvergütungen an den früheren Landrat Frithjof Kühn just einen Tag nach der Stichwahl seines Nachfolgers publik werden. Immerhin geht es da um 600.000 Euro.

Ob eine frühere Kenntnis dieser Tatsache aber den Ausgang der Landratswahl letztlich beeinflusst hätte, ist eher fraglich. Schließlich stand nicht die Person Frithjof Kühn zur Wahl - der im Übrigen nach wie vor im RWE-Aufsichtsrat sitzt. Nein, Sebastian Schuster warb für die CDU um das Landratsamt. Und warum sollte dieser für das Vorgehen der Kreisverwaltung verantwortlich gemacht werden?

Formaljuristisch hat diese im Vorfeld der Landratswahl keinen Fehler begangen, wie ihr die rechtzeitig zum Wahlprüfungsausschuss vorliegende, rechtliche Stellungnahme belegt. Gleichwohl hält sich der fade Beigeschmack. Es ist schon ein merkwürdiger Zufall, dass sie einen Tag nach der Wahl über das Gutachten und die weiteren Schritte in der Causa Kühn und RWE informierte. Ein Vergleich mit Dortmund, wo es zu einer Neuwahl kam, indes hinkt. Schließlich hatte die Verwaltung dort 2009 ein millionenschweres Haushaltsloch verschwiegen - bis einen Tag nach der Wahl.

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