Prozess in Siegburg Familienvater aus Niederkassel handelte mit Drogen

SIEGBURG · Ein 34-jähriger Niederkasseler ist am Amtsgericht Siegburg wegen unerlaubten Handels und Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Der Angeklagte hatte von Januar bis Juli 2014 Amphetamine erworben und mit Gewinn weiterverkauft. Die Anklage beinhaltete daher auch den Vorwurf der Gewerbsmäßigkeit. Der 34-jährige Tiefbauhelfer hatte bereits bei der Polizei ein detailliertes Geständnis abgelegt.

Mit dem Gewinn von rund 2000 Euro habe er jedoch ausschließlich den eigenen Marihuanakonsum finanzieren wollen, sagte er vor Gericht. Richter Hauke Rudat hielt diese Aussage für glaubwürdig. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im August 2014 wurden bei dem Niederkasseler auch 0,57 Gramm Marihuana und 0,96 Gramm eines Tabakgemischs aus der Droge sichergestellt.

"Ich habe bereits in meiner Jugend angefangen, Marihuana zu rauchen", erzählte der Angeklagte und ergänzte, dass die Durchsuchung der Polizei ein einschneidendes Erlebnis gewesen sei. "Ich habe den Drogen abgeschworen, auch den Kindern zuliebe."

Der zweifache Familienvater hat Anfang des Jahres wieder einen Arbeitsplatz gefunden. Das veranlasste das Gericht dazu, erneut eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Die einschlägigen Vorstrafen unter anderem wegen Besitzes und Einfuhr von Betäubungsmitteln wurden strafschärfend im Urteil berücksichtigt. Die Einnahmen von rund 5500 Euro aus dem Drogengeschäft wurden vom Gericht zudem eingefordert.

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