Es war zu schön, um wahr zu sein. Im Mai 2020 räumte das Land NRW den Kommunen die Möglichkeit ein, Verluste aus der Corona-Pandemie im Haushalt zu isolieren. Das bedeutet, diese Verluste werden gesondert dargestellt und wurden in der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt. So blieben in den vergangenen viele Haushalte finanziell gebeutelter Kommunen genehmigungsfähig. Das ist nun vorbei: Im Juli 2023 kündigte die CDU-Grünen-Mehrheit im Landtag NRW an, die Regelungen des sogenannten NKF-Covid-19-Ukraine-Isolierungsgesetzes (NKF-CUIG) hinsichtlich der Haushaltsplanung nicht mehr über das Haushaltsjahr 2023 hinaus zu verlängern. Das bringt viele Städte und Kommunen in Bedrängnis.
Haushaltslage im Rhein-Sieg-Kreis Viele Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand
Rhein-Sieg-Kreis · Die finanziellen Spielräume der Kommunen werden immer enger. Und jetzt kündigt die NRW-Landesregierung an, dass die Isolierung von krisenbedingten Mehrkosten bei der Aufstellung der kommunalen Haushalte mit Ende 2023 nicht mehr erfolgen darf. Was bedeutet das?
18.08.2023
, 05:00 Uhr