Amtsgericht Siegburg Frau zeigt Ex-Freund und Vater ihres Kindes wegen Stalkings an

Siegburg · Er belästigte sie mit Anrufen, E-Mails und unerwünschten Geschenken: Eine 39-Jährige zeigte ihren Ex-Freund wegen Stalkings an. Dennoch einigten sich die beiden am Ende vor Gericht.

 Am Amtsgericht Siegburg. (Symbolfoto)

Am Amtsgericht Siegburg. (Symbolfoto)

Foto: Meike Böschemeyer

„Mir ist wichtig, dass er versteht, was er mir angetan hat, nicht, dass er verurteilt wird“, sagte die frühere Lebensgefährtin des Angeklagten, die Heiligabend 2020 gegen ihn online Strafanzeige wegen Stalkings gestellt hatte. Er soll sie zwischen Juli und Dezember 2020 massiv mit Telefonanrufen, E-Mails und WhatsApp-Nachrichten belästigt und zum Teil beleidigt haben. Außerdem habe er ungewollte Geschenke vorbeigebracht und sei immer wieder an ihrem Haus vorbeigefahren.

Während dieser Zeit war die 39-Jährige schwanger mit der gemeinsamen Tochter, der Angeklagte war da aber schon aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und zu seiner Ex-Frau zurückgekehrt. Dennoch versicherte er der werdenden Mutter immer wieder seine Liebe, die aber machte ihm genauso oft klar, dass sie zwar Eltern der Tochter sein würden, aber niemals eine Familie. Sie habe sich „terrorisiert gefühlt“ und Angst gehabt, erklärte sie Alexandra Pohl gegenüber, der Richterin am Amtsgericht.

Das Verhältnis zu ihrem Stalker wurde bereits zu Beginn der Woche vor Gericht besprochen: Während des Zivilprozesses, in dem es um Unterhaltszahlungen sowie Fragen des Umgangs- und Sorgerecht ging, habe sie sich bereit erklärt, ihren Strafantrag zurückzuziehen. Die Frage von Pohl, ob nun alles geregelt sei, bejahte sie und gab an, die Gesamtsituation habe sich verbessert. Der Anwalt des Angeklagten betonte, dass eine Kontaktaufnahme keineswegs immer nur von seinem Mandanten ausgegangen sei und legte als Beweis 80 Seiten mit dem Gesprächsverlauf zwischen den beiden Kontrahenten vor. Er wies darauf hin, dass die beim Gericht aktenkundigen Dialoge unvollständig und zum Teil aus dem Zusammenhang gerissen seien.

Die Richterin schlug daher vor, das Verfahren gegen eine Auflage zur Zahlung von 800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen, die Staatsanwaltschaft stimmte ebenso zu wie der Angeklagte. Pohl machte den Parteien klar, dass zu einer Verurteilung alles aufgearbeitet werden müsse, was „alte Wunden wieder aufreißen würde“. Das ehemalige Paar sollte versuchen, sich im Interesse des Kindes zu arrangieren, denn immerhin seien sie die Eltern.

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