Klangfabrik in Siegburg Freisprüche und Geldstrafe für Türsteher

SIEGBURG · Der Prozess gegen drei ehemalige Türsteher der Siegburger Diskothek Klangfabrik wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung wurde nach rund drei Monaten und acht Verhandlungstagen mit zwei Freisprüchen und einer Geldstrafe vorerst beendet.

Die drei Männer im Alter von 30 bis 42 Jahren waren angeklagt, einen 28-Jährigen zu Boden gebracht und auf den Liegenden eingetreten und geschlagen zu haben. Beim Geschädigten wurden Schürf- und Platzwunden festgestellt. Die Türsteher leugneten die Tritte und Schläge jedoch. Ihrer Aussage nach wollten sie den aggressiven Discobesucher nur zur Ruhe bringen und dadurch Schlimmeres verhindern.

Die zahlreichen Zeugen hatten unterschiedliche Aussagen zum Tathergang am 11. März 2012 gemacht, teilweise konnten sie sich nicht erinnern oder gaben an, zu weit vom Geschehen entfernt gewesen zu sein. Auch die am letzten Verhandlungstag geladenen Zeugen, eine Diskothekenbesucherin und ein Polizist, konnten sich nicht mehr an die Tatnacht erinnern.

Die Verteidigung zweifelte vor allem an der Glaubwürdigkeit der Aussage des Geschädigten. Dieser hatte behauptet, auch mit Reizgas besprüht worden zu sein. Den Arztbericht, der dies hätte bestätigen können, hatte er jedoch nicht vorgelegt.

Der Sachverständige sprach sich gegen die Reizgastheorie aus und fand auch keine Hinweise auf Tritte im Bauch- und Rückenbereich. Demnach hätte der Geschädigte gelogen. Die Verteidigung forderte daher für alle drei Angeklagten den Freispruch. Die Staatsanwältin vermutete jedoch eine Absprache zwischen den Angeklagten und einer Entlastungszeugin und forderte zudem, Nötigung und Freiheitsberaubung in die Klage aufzunehmen.

Zudem schätzte sie die Glaubwürdigkeit des Bruders des Geschädigten höher ein. Dieser und ein anderer Zeuge hatten einen der Angeklagten schlagen sehen. Das Gericht verhängte gegen diesen Türsteher eine Geldstrafe von 1200 Euro wegen Körperverletzung und sprach die zwei anderen Beteiligten frei. Der verurteilte 42-Jährige will gegen das Urteil in Berufung gehen.

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