Diebstahl im Rhein-Sieg-Kreis Fünf Jahre Haft für bewaffneten Champagnerdieb

RHEIN-SIEG-KREIS/BONN · Es mag auf den ersten Blick harmlos klingen: Ein Ladendieb hatte es ausschließlich auf hochwertige Spirituosen abgesehen und stahl in zwei Supermärkten in Hennef und Troisdorf nur Champagner und teuren Whisky.

Doch für die Bonner Justiz ist der 35-jährige erheblich vorbestrafe Täter alles andere als harmlos: Die 1. Große Strafkammer verurteilte den drogenabhängigen Mann wegen schweren räuberischen Diebstahls und Dienstahls mit Waffen und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen nicht nur zu fünf Jahren Haft, sondern wies ihn überdies in eine Entziehungsanstalt ein. Denn das Gericht hält den 35-Jährigen, der mit Messer und Reizgas bewaffnet auf Diebestour ging und diese Waffen auch einsetzte, um nicht gefasst zu werden, für gefährlich.

Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte gestanden, zur Finanzierung seiner Drogensucht ganz gezielt immer wieder auf Diebestour gegangen zu sein - im Auftrag eines Kölner Kioskbetreibers. Und um nicht wiedererkannt zu werden, habe er sich die Geschäfte im Rhein-Sieg-Kreis ausgesucht.

Mit dem Zug sei er im Januar nach Hennef gefahren und habe dort drei Flaschen Champagner im Wert von 108 Euro aus dem Hit-Markt entwendet. Im Kassenbereich versprühte er dabei Reizgas, was bei einem Zeugen zu Atemnot und Augenreizung führte.

Am 17. April ging der 35-Jährige in einem Rewe in Troisdorf auf Beutezug, nicht zum ersten Mal. Denn der Marktleiter erkannte ihn wieder als den Dieb, der schon in der Woche zuvor von einer Überwachungskamera gefilmt worden war. Mit mehreren Zeugen verfolgte er den Täter, der in einer Tasche drei Flaschen Whisky und drei Flaschen Champagner versteckt hatte.

Als der 35-Jährige gestellt war, zog der plötzlich ein Messer und verletzte den Marktleiter am Finger. "Das hätte auch ins Auge gehen können", hielt ihm der Staatsanwalt im Prozess vor. Anschließend sprühte er wieder mit Gas um sich und verletzte weitere Personen.

Für das Gericht stand am Ende fest: Es ist nicht damit getan, ihn nur wie immer hinter Gitter zu stecken. Seine Drogensucht muss behandelt werden, sonst bleibt er angesichts seiner Gewaltbereitschaft gefährlich. Und dafür muss er in einer geschlossenen Klinik untergebracht werden.

"Da können Sie beweisen, dass Sie wirklich an sich arbeiten wollen, wie Sie gesagt haben", gab ihm Richter Hinrich de Vries mit auf den Weg. "Das ist nicht einfach, aber Ihre letzte Chance."

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