Urteil am Amtsgericht Siegburg Mann bekommt Geldstrafe für illegalen Betrieb von Glücksspielautomaten

Siegburg · Ein Mann hatte zusammen mit einem Troisdorfer in einer Bar ohne Genehmigung Glücksspielautomaten aufgestellt. Nun muss er 10.000 Euro Geldstrafe zahlen, entschied das Amtsgericht Siegburg.

Ein Mann hatte mit einem schon verurteilten Troisdorfer mehrere Monate in einer Bar Glücksspielautomaten ohne behördliche Erlaubnis betrieben. Jetzt stand er in Siegburg vor Gericht.

Ein Mann hatte mit einem schon verurteilten Troisdorfer mehrere Monate in einer Bar Glücksspielautomaten ohne behördliche Erlaubnis betrieben. Jetzt stand er in Siegburg vor Gericht.

Foto: dpa/Arne Dedert

Das Amtsgericht Siegburg hat am Dienstag einen 36-jährigen Mann zu sieben Monaten auf Bewährung sowie 10.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte gemeinsam mit einem schon verurteilten Troisdorfer von Mai bis Dezember 2019 in einer Bar Glücksspielautomaten ohne behördliche Erlaubnis betrieben. Mit den drei nicht verkehrsfähigen Automaten hatten sich die Angeklagten „eine nicht unerhebliche und nicht nur vorübergehende Einnahmequelle verschafft“, wie es der Staatsanwalt formulierte.

Bei der Hauptverhandlung am 1. Juni war der andere Angeklagte bereits verurteilt worden, der gebürtige Albaner jedoch nicht erschienen, da er sich wieder in seiner Heimat aufhält. In Albanien ist der Troisdorfer bei einer deutschen Firma aus dem Bereich Gastronomie beschäftigt. Er war daraufhin per Haftbefehl gesucht worden.

Angeklagter muss 10 000 Euro aus seinem Gewinn zurückzahlen

Von den 22 000 Euro, die er zusammen mit dem bereits Verurteilten eingenommen hatte, soll er laut seiner Rechtsanwältin nicht den Löwenanteil bekommen haben. Da der Richter nach mehrmaligem Befragen des Angeklagten zu dem Schluss kam, dass dieser der deutschsprachigen Verhandlung nicht ausreichend folgten kann, schlug er vor, den Termin zu verschieben und einen Dolmetscher hinzuzuziehen. Das versuchte die Anwältin zu verhindern. Es sei für ihren Mandanten schwierig, nach Deutschland zu kommen, da er eine kranke Mutter habe. Zudem könne er alles verstehen, sich nur nicht ausreichend artikulieren, sagte sie. Darum schlug sie dem Richter ein Rechtsgespräch vor.

Das ist möglich, wenn, wie in diesem Fall, ausschließlich der Strafausspruch noch erörtert wird. Die Tat war ja bereits festgestellt worden und wurde auch nicht bestritten. So muss der Angeklagte nun 10.000 Euro aus seinem Gewinn zurückzahlen. Der Strafrahmen beträgt zwischen fünf Monaten und drei Jahren.

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