Amtsgericht Siegburg Geldstrafe für Troisdorfer Cannabiszüchter

Siegburg · Ein 49-jähriger Troisdorfer baute Drogen für den Eigenbedarf an. Der Richter sieht in ihm ein schlechtes Vorbild für die Kinder.

 Symbolfoto: Der Angeklagte baute die Hanfpflanzen nur für den Eigengebrauch an.

Symbolfoto: Der Angeklagte baute die Hanfpflanzen nur für den Eigengebrauch an.

Foto: dpa

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn’s dem bösen Nachbarn nicht gefällt: Das musste jetzt ein 49-jähriger Mann aus Troisdorf erkennen. Denn ihn führte die Anzeige eines Nachbarn vor ein Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Herbert Prümper. Der Nachbar hatte die Cannabiszucht auf dem Balkon nebenan entdeckt und angezeigt.

Daraufhin wurde der Mann wegen des Besitzes nicht unerheblicher Mengen von Marihuana und 1500 Hanf-Samen angeklagt. Polizisten hatten neben den Pflanzen und 1500 Samenkörnern auch noch 1300 Gramm verbrauchsfertiges Marihuana in der Wohnung des Angeklagten gefunden.

Angeklagter schämt sich für die Sucht

Den Tatvorwurf räumte der Lagerarbeiter ein. Aber der Stoff habe ausschließlich dem täglichen Eigenkonsum gedient. Abgegeben habe er nichts. Inzwischen habe er sich auch an das diakonische Werk wegen einer Suchthilfe gewandt. „Ich arbeite an mir und will von dem Zeug loskommen“, erklärte er dem Gericht. Ursache für den Konsum seien Geschehnisse in seiner Kindheit gewesen, und heute schäme er sich für seine Sucht.

Die Staatsanwaltschaft würdigte die geständige Einlassung und fragte, wie der Mann zu bestrafen sei. Eventuell könne die Tat als ein minderschwerer Fall bewertet werden, weil zugunsten des Balkongärtners zu sehen sei, dass es sich um eine weiche Droge gehandelt habe, das Marihuana nur dem Eigenkonsum gedient habe, er Reue zeige und sich in Therapie begebe. Zu Lasten des Angeklagten sei jedoch die große Menge an Hanfsamen zu sehen. Insofern plädierte die Anklagebehörde auf eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.

Bewährungsstrafe zur Geldstrafe umgewandelt

Verteidiger Max Ziemer bat das Gericht zu bewerten, dass sein Mandant keine kriminelle Energie aufgebracht habe. Darum sei auch er der Ansicht, dass ein minderschwerer Fall vorliege und verwies auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes von Anfang der 90er Jahre. Auch sei sein Mandant nicht einschlägig vorbestraft. Außerdem könne ein Vorstrafen-Urteil zu einem Jobverlust des zweifachen Vaters führen. Eine Bewährungsstrafe von drei Monaten sei ausreichend und könne in eine Geldstrafe umgewandelt werden.

Das Schöffengericht verurteilte den Mann schließlich zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten, die in eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 45 Euro umgewandelt wurde. Die Grenze zu geringfügigen Mengen sei um ein Vierfaches überschritten worden, außerdem habe der Angeklagte seinen Kindern gegenüber ein schlechtes Vorbild abgegeben, begründete Richter Prümper das Urteil.

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