Gericht stützt Auffassung des Rhein-Sieg-Kreises Transport von 132 trächtigen Rindern gestoppt

Rhein-Sieg-Kreis · Das Oberverwaltungsgericht Köln hat am Mittwoch mit Verweis auf den Tierschutz einen Eilbeschluss gefasst, der einen Tiertransport nach Marokko untersagt. Es gibt damit den zuständigen Amtstierärzten des Rhein-Sieg-Kreises Recht.

 Rinder auf einer Weide. (Symbolbild)

Rinder auf einer Weide. (Symbolbild)

Foto: dpa/Lino Mirgeler

Das Verwaltungsgericht Köln hat am Mittwoch per Eilbeschluss den Transport von 132 trächtigen Rindern aus dem Rhein-Sieg-Kreis nach Marokko gestoppt. Wie das Verwaltungsgericht mitteilte, hatte der Rhein-Sieg-Kreis die für den Tiertransport nötige Stempelung des Fahrtenbuchs mit Bescheid vom 11. November 2020 abgelehnt. Er begründete die Entscheidung mit einer möglichen Strafbarkeit der handelnden Amtstierärzte wegen Beihilfe zu Tierquälerei. Daraufhin wandten sich die beiden Transportunternehmen mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht, um die Transportgenehmigung per einstweiliger Anordnung zu erwirken.

Wie das Gericht mitteilte, sahen die Antragsteller die Voraussetzungen der EU-Tiertransporte-Verordnung (TT-VO) erfüllt und hoben hervor, dass keine tierschutzrechtlichen Verstöße in Marokko zu befürchten seien. Dem ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Auch wenn die Voraussetzungen nach der TT-VO für einen Transport als solchen vermutlich vorlägen, bestehe kein Anspruch auf die einstweilige Anordnung, hieß es in der Begründung.

Zur Schlachtung bestimmt

Da es gewichtige Anhaltspunkte dafür gebe, dass der geplante Tiertransport nach Marokko in eine tierschutzwidrige Behandlung der Rinder münde, müsse er auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes mit hoher Wahrscheinlichkeit untersagt werden. Die betroffenen Tiere seien erkennbar zur Schlachtung bestimmt. Dem Gericht lägen Erkenntnisse vor, wonach Schlachtungen in Marokko häufig nicht tierschutzgerecht durchgeführt würden.

Da es keinen konkreten, anderslautenden Nachweis für den geplanten Transport gab, ging das Gericht davon aus, dass den betroffenen Tieren ein vergleichbares Schicksal droht. Daher untersagte es den Transport und unterband die Weggabe der Tiere durch die Transportunternehmen in Marokko. Die Beteiligten können gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Wie berichtet, operiert vom Rhein-Sieg-Kreis aus eine große Spedition für Tiertransporte. Der Kreis war im Juli in einem Medienbericht über Tiertransporte in sogenannte Tierschutz-Hochriskio-Staaten außerhalb der Europäischen Union in den Fokus geraten. Demnach war eine hohe Zahl an Rindern vom Rhein-Sieg-Kreis aus in eins der Hochrisiko-Länder, zu denen auch Marokko zählt, exportiert worden. Erst nachdem das Land NRW Ende Juli solche Transporte in Drittstaaten ausgesetzt hat, hat der Kreis die rechtliche Möglichkeit, sie zu untersagen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Gleiches Recht für alle
Kommentar zum „Problem-Hochhaus“ in Niederbachem Gleiches Recht für alle
Aus dem Ressort