Prozess gegen 44-Jährigen Siegburger Gericht spricht Lehrer vom Missbrauchsvorwurf frei

Siegburg · Seit Ende September musste sich ein Lehrer wegen des Vorwurfs des Missbrauchs einer Schülerin vor Gericht verantworten. Jetzt wurde der 44-Jährige freigesprochen, obwohl das Gericht davon überzeugt war, dass es ein Verhältnis zwischen Lehrer und Schülerin über das „normale Maß hinaus“ gegeben hat.

 Mit einem Freispruch endete am Dienstag der Prozess gegen einen Lehrer aus dem Rhein-Sieg-Kreis.

Mit einem Freispruch endete am Dienstag der Prozess gegen einen Lehrer aus dem Rhein-Sieg-Kreis.

Foto: Peter Steffen/Archiv

Mit einem Freispruch endete am Dienstag das Verfahren gegen einen Lehrer aus dem Rhein-Sieg-Kreis, dem vorgeworfen worden war, 2015 eine Schülerin sexuell missbraucht zu haben. Eigentlich war das Urteil des Jugendschöffengerichts am Amtsgericht Siegburg erst für die kommende Woche angekündigt. Dass Richterin Alice Weismann es nun früher gesprochen hat, erklärte Amtsgerichtsdirektor Ulrich Feyerabend mit dem Ergebnis eines aussagepsychologischen Gutachtens, das eine Sachverständige am Dienstag vorgestellt hatte. Danach hätten die sexuell relevanten Kontakte, die dem 44 Jahre alten Lehrer vorgeworfen wurden, nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden können.

Wie berichtet, hatte sich die damals 15-Jährige in ihren Lehrer verliebt und das auch offen gezeigt. Laut Anklage soll der Lehrer darauf mit Zuwendungen reagiert haben. Das bestätigten auch mehrere Zeugen in den Verhandlungen. „Das Gericht war zwar davon überzeugt, dass es ein Verhältnis zwischen Lehrer und Schülerin gab, das das normale Maß deutlich überschritten hat“, sagte Feyerabend auf Nachfrage. Dafür müsse sich der 44-Jährige sicher in einem gegen ihn geführten Disziplinarverfahren noch verantworten. Dass es dabei auch zu strafrechtlich relevanten Kontakten gekommen sein soll, habe vor Gericht aber nicht nachgewiesen werden können.

In der Urteilsbegründung heißt es, die Aussage der Zeugin sei laut der Sachverständigen nicht belastbar gewesen. Es habe sowohl an der Aussagetüchtigkeit als auch an der Konstanz ihrer Aussage gemangelt. Aus persönlichen Gründen sei die junge Frau, die seit 2017 in psychologischer Behandlung ist, nicht in der Lage, die Vorwürfe glaubhaft und ohne Widersprüche zu schildern. „Sie war in ihrer Aussage nicht konstant, es gab Wechsel“, erklärte Feyerabend.

Das Gericht habe zwar ausdrücklich herausgestellt, nicht festgestellt zu haben, dass die Zeugin absichtlich die Unwahrheit gesagt habe. Da es aber auch Auffälligkeiten bei den Aussagen der übrigen Zeugen gegeben habe, sei in der Konsequenz der Freispruch erfolgt.

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