Beweise fehlen Gericht stellt Verfahren um brennenden Kinderwagen in Lohmar ein

Siegburg/Lohmar · In Lohmar hat im Sommer 2021 ein Kinderwagen gebrannt. Eine Frau und ein Mann standen jetzt deshalb vor dem Amtsgericht Siegburg. Für eine Verurteilung fehlten jedoch Beweise. Das Gericht stellte das Verfahren ein.

 Eine 54-jährige Frau und ein 46-jähriger Mann mussten sich vor dem Amtsgericht Siegburg wegen Sachbeschädigung beziehungsweise Beihilfe hierzu verantworten.

Eine 54-jährige Frau und ein 46-jähriger Mann mussten sich vor dem Amtsgericht Siegburg wegen Sachbeschädigung beziehungsweise Beihilfe hierzu verantworten.

Foto: dpa-tmn/Arne Dedert

Eine 54-jährige Frau soll im Juli 2021 vor einem Wohnhaus in Lohmar eine Zeitung angezündet und in einen Kinderwagen gelegt haben. Mit dabei war auch ein Mann. Der 46-Jährige sollte schauen, dass die beiden nicht beobachtet werden. Der Kinderwagen wurde durch den Brand vollständig zerstört. Nun standen die beiden vor dem Amtsgericht Siegburg. Sie mussten sich vor Strafrichterin Alexandra Pohl wegen Sachbeschädigung beziehungsweise Beihilfe hierzu verantworten. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt.

Sie könne sich nicht daran erinnern, die Tat begangen zu haben, „weil ich drei Promille hatte“, so die Frau. Der Mann gab an, seine Katze gesucht und sich deshalb vor der Wohnungstür umgesehen zu haben. Als Zeugin wurde eine Mitbewohnerin gehört, von deren Fahrzeug-Kamera der Tathergang aufgezeichnet worden war. Auf den Aufnahmen ist allerdings nur noch der Kinderwagen in Vollbrand zu sehen, nicht aber das Legen des Feuers.

Zeugin korrigiert Aussage

„Wenn man das aufgezeichnete Video einmal gesehen hat, wird es gelöscht“, lautete die Erklärung der Zeugin. Während sie bei der polizeilichen Vernehmung noch zu Protokoll gegeben hatte, die Angeklagte „eindeutig“ erkannt zu haben, sagte sie vor Gericht aus, nur die roten Haare, nicht aber das Gesicht identifiziert zu haben. Zumal sich das Ganze hinter einer Glasbausteinwand abgespielt habe.

Die Aufzeichnung hatte sie nach eigenen Angaben am Tatabend einer Polizeibeamtin vorgespielt. Die war allerdings nicht zur Verhandlung geladen worden. Vor der Richterin erklärte die Zeugin, auf dem Video sei nur ein Arm zu sehen, der die brennende Zeitung in dem Kinderwagen ablege – und eben rotes Haar.

Geldauflage von 200 Euro

Sie berichtete auch davon, dass die Angeklagte und die Besitzerin des Kinderwagens in ständigem Streit lebten. Mit einer Videoüberwachungsanlage an ihrer Wohnungstür hatte die Zeugin ein Gespräch der beiden Angeklagten auf dem Flur in der Unterkunft aufgenommen, in dem diese am Vorabend der Tat besprochen hätten, sich für die Anfeindungen seitens der Geschädigten rächen zu wollen. Konkret sei es darum gegangen, den Kinderwagen in Brand zu setzen. Die Frage, ob sie noch Zugriff auf die Aufzeichnung habe, verneinte die Zeugin. Ihr kostenloses Abo ist mittlerweile abgelaufen.

Da nicht sicher sei, die Daten noch zu bekommen und der Aufwand in Hinsicht auf das Bagatelldelikt in keinem Verhältnis stehe, einigten sich Staatsanwalt und Richterin auf vorläufige Einstellung des Verfahrens mit einer Geldauflage von 200 Euro, zahlbar in vier Raten. „Wenn es wirklich so war, was wir offenlassen müssen: Tun Sie es nie wieder“, mahnte der Vertreter der Staatsanwaltschaft die Angeklagte. Denn das könne auch eine Anklage wegen Brandstiftung nach sich ziehen und eine weit härtere Strafe bedeuten als die für eine Sachbeschädigung.

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