Tod eines Fußgängers im Dezember 2013 Gericht: Verurteilung möglich

SANKT AUGUSTIN/BONN · Der mutmaßliche Todesraser von Sankt Augustin wird doch nicht ohne einen Prozess davon kommen. Der Fall muss nun doch vor dem Amtsgericht verhandelt werden.

Wie Philipp Prietze, Pressesprecher des Landgerichts, am Donnerstag mitteilte, hat die Beschwerdekammer des Landgerichts jetzt entschieden, dass der Fall vom Amtsgericht verhandelt werden muss.

Rückblick: Am frühen Abend des 18. Dezember des vergangenen Jahres wurde ein 74 Jahre alter Fußgänger, der die Bonner Straße (B 56) in Sankt Augustin bei Grün überqueren wollte, von einem Auto angefahren und durch die Luft geschleudert. Das Opfer erlag noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen.

Nach monatelangen Ermittlungen waren die Beamten davon überzeugt, dass ein 41 Jahre alter Mann am Steuer des Unfallwagens gesessen haben muss. Der Verdächtige wurde unter anderem wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Er soll damals mit einem VW Polo an zwei vor der roten Ampel wartenden Fahrzeugen vorbeigerast sein und dann den Fußgänger erfasst haben.

Anschließend flüchtete der Unfallverursacher vom Tatort und stellte das beschädigte Auto in einer Seitenstraße ab. Die Ermittlungen gestalteten sich schwierig, da offenbar mehrere Personen regelmäßig mit dem Polo fuhren und Schlüssel hatten - bei dem angeklagten 41-Jährigen handelt es sich nicht um den Besitzer des Autos.

Das zuständige Amtsgericht in Siegburg wollte das Hauptverfahren nach der Prüfung der Akten jedoch nicht eröffnen. Dass winzige Glassplitter auf der Kleidung des Mannes gefunden wurden, bedeute nicht automatisch, dass der Angeklagte der Fahrer gewesen sein müsse. Der Halter soll dem

41-Jährigen das Auto bereits mittags, also mehrere Stunden vor dem Unfall, übergeben haben. Zudem soll die Funkzellenauswertung der Handydaten keine zuverlässigen Hinweise darauf erbracht haben, dass der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt am Tatort war. Das Amtsgericht kam deshalb zu dem Schluss, dass ein Freispruch wahrscheinlicher sei als eine Verurteilung.

Dies sah das Landgericht nun ganz anders: Die Richter der vierten großen Strafkammer mussten sich mit dem Fall beschäftigen, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts eingelegt hatten.

Und die Beschwerde hatte Erfolg: In den Augen des Landgerichts spricht die derzeitige Beweislage sehr wohl dafür, dass eine Verurteilung des laut Anklage bereits mehrfach durch aggressives Verhalten im Straßenverkehr aufgefallenen Angeklagten "wahrscheinlich" sei.

Eine Gesamtwürdigung der Indizien begründe einen hinreichenden Tatverdacht und damit die Wahrscheinlichkeit einer späteren Verurteilung, so Prietze. Aufgrund der Entscheidung der Beschwerdekammer muss der Fall nun in Siegburg verhandelt werden. Wann der Prozess stattfinden wird, steht derzeit noch nicht fest.

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