Amtsgericht Siegburg Troisdorfer erhält Geldstrafe wegen Beleidigung und Nötigung

Siegburg/Troisdorf · Weil er seine frühere Lebensgefährtin beleidigt und bedroht hat, musste sich ein 41 Jahre alter Troisdorfer vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten. Der zeigte sich geständig, wollte sich aber nicht entschuldigen.

 Wegen Beleidigung, versuchter Nötigung und Bedrohung musste sich ein Troisdorfer vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten.

Wegen Beleidigung, versuchter Nötigung und Bedrohung musste sich ein Troisdorfer vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten.

Foto: Meike Böschemeyer

Mit einem Schuldspruch endete am Freitag eine Verhandlung gegen einen Troisdorfer vor dem Siegburger Amtsgericht. Wegen Beleidigung, versuchter Nötigung und Bedrohung verurteilte Richterin Alexandra Pohl den 41-Jährigen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro. Mit Blick auf die finanzielle Situation des Angeklagten blieb sie damit unter der Forderung der Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die 90 Tagessätze zu je 30 Euro gefordert hatte.

Dem Taxiunternehmer wurde unter anderem vorgeworfen, seine frühere Lebensgefährtin im Juni/Juli 2022 beleidigt sowie mit der Veröffentlichung von Nacktbildern bedroht zu haben, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte. So hatte er gedroht: „Ich werde dich nicht in Ruhe lassen“ und angekündigt: „Wenn es einen neuen Mann gibt, bring ich ihn um.“ Er habe unter Stress gestanden und sogar Suizidgedanken gehabt, denn die Geschädigte habe ihm auch den Kontakt zu ihrem gemeinsamen Kind untersagt, sagte der Angeklagte. Außerdem habe ihn zur Tatzeit – drei Monate nach der Trennung vom Opfer – seine damalige Frau, mit der er weitere fünf Kinder hat, „rausgeschmissen“. Mittlerweile lebt er mit ihr und den Kindern aber wieder zusammen.

Opfer fürchtet keine weiteren Belästigungen

Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe räumte der Mann vollumfänglich ein und gab sich einsichtig, dass sein Verhalten falsch gewesen sei. Strafmildernd oder sogar strafbefreiend hätte sich eine Entschuldigung bei seiner ehemaligen Lebensgefährtin ausgewirkt. Das versuchten ihm sowohl die Richterin als auch sein Verteidiger unterschwellig klar zu machen. Der Mann nutzte die Chance aber nicht, weil er nach eigenen Angaben das Opfer nicht anschauen wollte. Er versuchte lediglich, herauszufinden, welchen Einfluss eine Entschuldigung auf die Strafbemessung habe.

Positiv bewertete das Gericht, dass das Verhältnis zwischen Opfer und Beschuldigtem jetzt „neutral“ sei und der Mann seit letztem Jahr auch keinerlei Kontakt mehr gesucht habe. Außerdem berichtete die Geschädigte, die Taten des Angeklagten seien zwar „beängstigend“ gewesen, hätten aber keine Spuren hinterlassen und sie habe auch nicht um ihr Leben gebangt. Alles sei geregelt, auch familienrechtlich. Weitere Belästigungen befürchtet sie nicht.

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