Urteil in Siegburg Gestohlener Roller hatte selbst gemaltes Kennzeichen

Siegburg · Das Siegburger Jugendschöffengericht verurteilt zwei 18- und 19-jährige Intensivtäter zu Strafen ohne Bewährung. Sie waren unter anderem für Diebstähle, Körperverletzung und Urkundenfälschung verantwortlich.

Ein großer Aktenberg stapelte sich vor der Richterin des Jugendschöffengerichts in Siegburg. Allein 15 Taten gingen auf das Konto eines 18-Jährigen aus Siegburg. Gemeinsam mit einem 19-jährigen Freund saß er unter anderem wegen Diebstahls, Hehlerei und gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank. Da der 18-Jährige zu einem vorangegangenen Termin nicht erschienen war, befand er sich in Untersuchungshaft und wurde in Fußschellen in den Saal geführt.

Nun hat das Schöffengericht den 18-jährigen Angeklagten unter anderem wegen mehrfachen Diebstahls, Wohnungseinbruchsdiebstahls, Urkundenfälschung, Beleidigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt. "Ich sehe keine positive Sozialprognose. Sie hatten allein neun Verfahren vor Gericht und wurden wieder straffällig", begründete die Richterin das Urteil.

Der 19-Jährige erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung unter anderem wegen einfacher Körperverletzung, Beleidigung, Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. "Ich hatte jedes Mal gehofft, das es das letzte Mal ist. Trotzdem stehen sie für ihre Sachen grade. Die Taten sind nicht so gering, dass ich ein Auge zudrücken könnte", sagte die Richterin. Die Jugendlichen werden von der Polizei als Intensivtäter geführt und sind beide vorbestraft.

Auf das Opfer uriniert

Unter anderem wird dem Duo vorgeworfen, im Juni 2018 auf einem Feldweg in Siegburg-Kaldauen einen Mann zusammengeschlagen und sein iPhone geklaut zu haben. Zu allem Überfluss habe der 19-Jährige im Anschluss auf das am Boden liegende Opfer uriniert. Die beiden Jugendlichen gestanden die Tat vor Gericht. Jedoch habe nur der 19-Jährige auf den Mann eingeschlagen, der 18-Jährige habe währenddessen das aus der Tasche gefallene Handy geklaut. Laut Aussage einer Freundin des 19-Jährigen habe das Opfer in der Vergangenheit ein Mädchen vergewaltigt. "Trotzdem haben Sie nicht das Recht dazu, das zu rächen. Dafür sind andere zuständig", sagte die Richterin.

Zudem haben die beiden Angeklagten im Jahr 2018 mehrfach Roller und Motorräder kurzgeschlossen und gestohlen. Beide besitzen keinen Führerschein.

Der 19-Jährige machte sich zudem der Urkundenfälschung und des Diebstahls schuldig, da er im April auf der B478 in Hennef mit einem gestohlenen Roller unterwegs war, an den er ein selbst gemaltes Nummernschild montiert hatte. Ende Februar soll der 19-Jährige außerdem einem Gast einer Siegburger Diskothek eine Flasche auf den Kopf geschlagen haben. Er gab an, den Mann nur mit Fäusten geschlagen zu haben.

Einbruch bei Besuch vorbereitet

Der 18-Jährige missbrauchte an seiner Geburtstagsfeier im Dezember das Vertrauen einer Freundin. Sie hatte den Schlüssel zur Wohnung einer Bekannten erhalten, die im Urlaub war. Gemeinsam gingen sie in die Wohnung. Der Angeklagte lehnte im Schlafzimmer ein Fenster an, um im Anschluss dort einzusteigen. Er stahl unter anderem Schmuck und ein Handy. "Der Vertrauensbruch bei dem Wohnungseinbruch ist echte kriminelle Energie, die schärfend zu beurteilen ist", sagte die Richterin.

Auch der Bewährungshelfer fand nur wenige gute Worte für die Angeklagten. Der Kontakt zu beiden sei immer wieder abgerissen. Der 19-Jährige arbeite derzeit für ein Umzugsunternehmern. In diesem Jahr habe er keine weiteren Straftaten begangen. Der 18-Jährige habe zurzeit keinen festen Wohnsitz, da seine Eltern ihn zwangsabgemeldet hätten, und ginge keiner Beschäftigung nach. "Das Ganze ist ein ziemliches Trauerspiel. Die Taten und die kriminelle Energie nehmen zu", sagte die Staatsanwältin zum 18-Jährigen.

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