Streit um „Ablassbriefchen“ Handfester Streit endet vor Siegburger Amtsgericht

Siegburg · Ein Streit zwischen Eheleuten um „Ablassbriefchen“, die der Mann bei seiner Frau gefunden hatte, eskalierte Mitte Juni des vergangenen Jahres.Das Verfahren gegen den prügelnden Ehemann wurde nun gegen eine Auflage eingestellt.

 Vor dem Amtsgericht in Siegburg fand das Verfahren statt.

Vor dem Amtsgericht in Siegburg fand das Verfahren statt.

Foto: Alf Kaufmann

Es war die Geschichte eines leidvollen Ehelebens, die eine 35-jährige Mutter von zwei kleinen Kindern vor Richter Hauke Rudat und der Staatsanwaltschaft ausbreitete. Bis sie es endgültig leid hatte und im Juni 2019 ihren damaligen Ehemann wegen Körperverletzung anzeigte. Der 36-jährige Mann aus Hennef saß nun als Angeklagter vor Gericht. Nach fast drei Stunden Verhandlung stellte Richter Rudat im Einvernehmen mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung das Verfahren ein. Der Angeklagte muss allerdings 1200 Euro an das Frauenhaus in Troisdorf zahlen.

Es gab einen „lautenStreit“

Anlass für die Anzeige war ein Streit zwischen den Eheleuten Mitte Juni des vergangenen Jahres. Er habe „Ablassbriefchen“ einer russisch-orthodoxen Kirchengemeinde gefunden, für die seine Frau 2000 Euro an ihre Mutter überwiesen habe. Da habe sogar sein Name darauf gestanden, das Geld habe seine Frau verschleudert, und darüber sei ein „lauter Streit“ entstanden. Den habe das Paar dann auf einem Balkon fortgesetzt, damit die Tochter nicht aufwache. Dort habe seine Frau ihn am Pullover nach vorne gezogen, und als er sich wieder aufgerichtet habe, sei er mit seinem Kopf gegen ihr Kinn geprallt. Mehr habe er gar nicht gemacht. Später habe er sich sogar zu seiner Frau ins Bett gelegt. Hinter der ganzen Sache stecke die Schwiegermutter, die sei nämlich „abergläubig“. 

Das schilderte die 35-Jährige indes ganz anders. Es habe immer wieder Auseinandersetzungen gegeben, weil sie an Gott glaube. Schon früher habe ihr Mann seine Interessen mit den Fäusten durchgesetzt, einmal habe er ihr sogar gedroht, mit einem Messer ihr Gesicht zu zerschneiden, falls sie sich von ihm trenne.

Gewürgt und ins Gesicht geschlagen

Bei besagter Streitigkeit habe ihr Mann sie gewürgt und ins Gesicht geschlagen. Was auch Spuren hinterlassen habe. Am nächsten Tag habe sie dann weitergemacht wie bisher. „Ich musste funktionieren mit Beruf, Haushalt und Kinderversorgung.“

Erst zwei Tage später sei sie zum Arzt gegangen. Aber ihr Entschluss stand fest, sie wollte weg von dem Mann und schnellstmöglich zunächst in ein Frauenhaus. Und der schnellste Weg dahin sei eben die Anzeige gewesen, die sie sonst nicht erstattet hätte.

Die Verteidigung versuchte, die Darstellungen der Frau zu entkräften. Vor allem, was es mit dem „Ablassbriefchen“ und dem Geld auf sich habe, wollte der Verteidiger wissen. Das seien keine „Ablassbriefchen“ gewesen, sondern Gebetszettel. Da schreibe man einen Namen drauf, und der werde dann bei Gebeten in der Messe vorgelesen. Falls dafür etwas habe bezahlt werden müssen, hätte ihre Mutter das erledigt. So ging es eine Weile hin und her, bis sich die Parteien auf besagte Einstellung gegen Auflage einigten. 

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