Anklage vor Amtsgericht Siegburg Haftstrafe für Fußtritt ins Gesicht im Hennefer Jugendpark

Siegburg/Hennef · Zwei Männer mussten sich vor dem Amtsgericht Siegburg verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, während eines Streits um Drogen ihren Kontrahenten im Juli 2021 im Hennefer Jugendpark bewusstlos geschlagen und später noch getreten zu haben.

Den beiden Angeklagten wurde vorgeworfen, während eines Streits um Drogen ihren Kontrahenten im Juli 2021 im Hennefer Jugendpark bewusstlos geschlagen und später noch getreten zu haben. (Symbolbild)

Den beiden Angeklagten wurde vorgeworfen, während eines Streits um Drogen ihren Kontrahenten im Juli 2021 im Hennefer Jugendpark bewusstlos geschlagen und später noch getreten zu haben. (Symbolbild)

Foto: picture alliance / Karl-Josef Hi/Karl-Josef Hildenbrand

Mit der Einstellung des Verfahrens für den einen und zwei Wochen Jugendarrest für den anderen endete der Strafprozess gegen zwei bei der Tat 20-jährige Angeklagte vor dem Amtsgericht. Die jungen Männer mussten sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor Richter Ulrich Feyerabend verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, während eines Streits um Drogen ihren Kontrahenten im Juli 2021 im Hennefer Jugendpark bewusstlos geschlagen und später noch getreten zu haben.

Der Geschädigte hatte dadurch unter anderem einen Kieferbruch erlitten. Einer der beiden gab an, ein Video beweise, dass er mit dem Faustschlag auf das Auge des Geschädigten nichts zu tun gehabt habe. Die Aufnahme wurde während der Verhandlung gezeigt, das Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt.

Zu sehen ist zwar eine Rangelei, den Faustschlag führte aber ein als Zeuge geladener Dritter. Vor Gericht gab er dies auch zu. Von dem Video hatte Feyerabend nach eigenen Angaben erst nach Eröffnung des Verfahrens erfahren. Der Täter, der als Zeuge auftrat, wird jetzt wohl mit Ermittlungen gegen sich rechnen müssen.

Lebensgefährdende Handlung

Der zweite Angeklagte räumte ein, das Opfer ins Gesicht getreten zu haben, als er ihm später mit dem Mitangeklagten und dem Zeugen zusammen am Hennefer Bahnhof erneut begegnet sei. Aus Wut darüber, dass das Opfer vorher ein Mädchen geschlagen haben soll. „Ich habe mich manchmal nicht im Griff“, gestand er, der Tritt ins Gesicht sei aber nicht geplant gewesen, sondern ein Tritt gegen den Arm.

Die Staatsanwaltschaft forderte wegen erwiesener gefährlicher Körperverletzung drei Wochen Arrest und als Auflage ein Anti-Gewalt-Training. Für den Angeklagten spreche sein Geständnis und dass er nicht vorbestraft sei, gegen ihn die „heftige Verletzung beim Opfer“ und dessen Wehrlosigkeit. Die Tat wertete er als „das Leben gefährdende Handlung.“

Feyerabend schloss sich den Ausführungen an, verhängte allerdings neben einem Anti-Gewalt-Training nur eine mildere Strafe von zwei Wochen Jugendarrest, „auch weil Sie zu dem stehen, was Sie gemacht haben“, so der Richter und fügte hinzu: „Seien Sie froh, dass nichts Schlimmeres passiert ist. Ein Tritt mit dieser Wucht an die Schläfe hätte auch tödlich enden können.“

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