Verurteilung vor dem Schöffengericht Hennefer und Troisdorfer verantworten sich wegen bandenmäßigen Computerbetrugs

Siegburg/Hennef/Troisdorf · Sie bestellten online Waren für 30.000 Euro. Der Bezahlung wollten sie mit gestohlenen Nutzerdaten entgehen. Das Vorgehen der Angeklagten aus Hennef und Troisdorf habe nicht zu großem Reichtum geführt, stellte der vorsitzende Richter vor der Verurteilung fest.

 Amtsgericht Siegburg. Symbolbild

Amtsgericht Siegburg. Symbolbild

Foto: Meike Böschemeyer

Waren an Freunde und Bekannte weiterverkauft

Kein typischer Fall von Bandenkriminalität

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