Verurteilung vor dem Schöffengericht Hennefer und Troisdorfer verantworten sich wegen bandenmäßigen Computerbetrugs

Siegburg/Hennef/Troisdorf · Sie bestellten online Waren für 30.000 Euro. Der Bezahlung wollten sie mit gestohlenen Nutzerdaten entgehen. Das Vorgehen der Angeklagten aus Hennef und Troisdorf habe nicht zu großem Reichtum geführt, stellte der vorsitzende Richter vor der Verurteilung fest.

 Amtsgericht Siegburg. Symbolbild

Amtsgericht Siegburg. Symbolbild

Foto: Meike Böschemeyer

Zwei Angeklagte aus Hennef und Troisdorf mussten sich am Dienstag vor dem Schöffengericht in Siegburg verantworten. Der Vorwurf: bandenmäßiger Computerbetrug. In den Jahren 2015 und 2016 bestellten die 27-jährigen Angeklagten 77 Mal Waren mit gestohlenen oder gefälschten Nutzerdaten im Internet. Insgesamt entstand dabei ein Schaden von 6719 Euro. Ein weiterer Angeklagter erschien aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verhandlung. Der Prozess gegen ihn wird gesondert nachgeholt.

„Man sieht, dass der Aufklärungsaufwand sehr hoch war“, stellte Richter Ulrich Wilbrand fest. Die Angeklagten hatten sich im Darknet gestohlene Postnummern, Kundennummern und Nutzerdaten von PayPal beschafft um damit auf Rechnung zu bestellen. Die Lieferungen wurden dann mit gefälschten Magnetkarten an Packstationen oder mit gefälschten Ausweisdokumenten an Postschaltern abgeholt. „Die Erfolgsquoten sind relativ gering gewesen“, merkte der Richter an. Von ungefähr 30.000 Euro Bestellvolumen haben die Angeklagten Waren im Wert von 6719 Euro erbeutet.

Waren an Freunde und Bekannte weiterverkauft

Post und Versandunternehmen hatten teilweise Kenntnis über die gestohlenen Kundendaten erhalten und bereits versendete Bestellungen storniert. Andere Bestellungen holten die Angeklagten wiederum nicht ab. Wäre das Bestellvolumen höher gewesen, dann hätte die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) Nordrhein-Westfalen den Fall übernommen, stellte der Staatsanwalt fest. Die gelieferten Waren veräußerten die Angeklagten nach eigenen Angaben zum halben Kaufpreis an Freunde und Bekannte. „Reich geworden sind sie dadurch nicht“, merkte Wilbrand an.

Der Richter wollte die Motive hinter den Taten ergründen. Die 27-Jährigen konnten ihre Beweggründe jedoch nicht erklären. Nach der Hausdurchsuchung sei bei einem Angeklagten allerdings die Einsicht gekommen: „Wir haben Scheiße gebaut“, sagte er vor Gericht. Das mögliche Strafmaß bewegt sich bei den Tatvorwürfen zwischen einem und zehn Jahre, so der Richter. In diesem Fall gehe er von einer Strafe von anderthalb Jahren aus, die wiederum bewährungsfähig sind.

Kein typischer Fall von Bandenkriminalität

Nach kurzer Beratung mit ihren Anwälten gestanden der Hennefer und der Troisdorfer alle vorgebrachten Tatvorwürfe. Aufgrund vorhandener Vorstrafen wurde ein Angeklagter zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Sein Komplize ohne Vorstrafen erhielt ein Strafmaß von einem Jahr und drei Monaten, ebenfalls auf Bewährung. Die Bewährungsfrist wird für beide Angeklagte auf drei Jahre festgelegt und die Kosten des Verfahrens müssen übernommen werden.

Kurze Unstimmigkeiten gab es bei der Festlegung der Summe, um die sich die Angeklagten durch ihre Taten tatsächlich bereichert haben. Nachdem Richter und Staatsanwalt die Unterlagen über die 77 einzelnen Fälle erneut prüften, wurde die Summe auf 6719 Euro beziffert – die müssen die Angeklagten zurückzahlen. Es sei nicht der typische Fall von Bandenkriminalität gewesen, „es ist eher eine Dummheit“, sagte Richter Ulrich Wilbrand.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort