Mildes Urteil vor dem Amtsgericht Siegburg Hennefer versorgte Cannabispflanzen

Siegburg · Weil er Bekannten beim Beschaffen, Aufbauen und Betreuen einer Cannabis-Plantage geholfen hat, smusste sich ein Hennefer vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten. Er erhielt eine Bewährungsstrafe.

 Zu anderthalb Jahren auf Bewährung wurde ein Hennefer vor dem Siegburger Amtsgericht verurteilt.

Zu anderthalb Jahren auf Bewährung wurde ein Hennefer vor dem Siegburger Amtsgericht verurteilt.

Foto: Meike Böschemeyer

Eine milde Strafe hat Richter Herbert Prümper am Mittwoch im Siegburger Amtsgericht verhängt: Zu anderthalb Jahren auf Bewährung, einer Bewährungszeit von drei Jahren und zur Rückzahlung seiner Einnahmen verurteilte er einen Hennefer, der wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angeklagt war. Konkret ging um  1120 Gramm THC, die einer professionellen Cannabis-Plantage entstammten. Polizisten hatten bei einem Zugriff im Mai 2020 hundert erntereife Cannabis-Pflanzen mit einem Gewicht von zehn Kilogramm gefunden. Weitere fast acht Kilogramm Marihuana waren bereits abgeerntet.

Laut Staatsanwaltschaft beträgt die Strafbemessung in solchen Fällen zwischen ein und 15 Jahren. Dass sie mit ihrem Antrag, dem der Richter folgte, an der unteren Grenze geblieben war und die Strafe zu Bewährung ausgesetzt wurde, ist der Tatsache zu verdanken, dass der 49-Jährige nicht selbst mit dem Marihuana gehandelt, sondern nur Mithilfe beim Beschaffen, Aufbauen und Betreuen der Pflanzen geleistet hatte. Zudem war der Hennefer nicht vorbestraft, voll geständig, hatte Aufklärungshilfe geleistet und bedauerte seine Tat zutiefst. Wie der Richter sagte, habe der Mann unter erheblichem Druck gestanden. Denn die Betreiber der Plantage hatten ihm gedroht, als er seiner Aufgabe, dem Gießen und Düngen der Pflanzen, nicht voll nachgekommen war.

Angeklagter vermittelte Haus

Allerdings hatte der Arbeitslose, der im Haus seiner Mutter lebt und diese sowie seine Tante betreut, den Tätern das Haus für die Plantage vermittelt. Ein Bekannter habe ihn 2018 gefragt, ob er nicht ein Haus zur Miete wüsste. Daraufhin habe er den Kontakt zu seinem Bruder hergestellt, der gerade eines gekauft hatte, wie seine Anwältin ausführte. Später habe der Bekannte gesagt, dass er nicht einziehen, sondern eine Cannabis-Plantage dort aufbauen wolle. Für seine Unterstützung erhielt der Angeklagte tausend Euro, die er nun, ebenso wie die Prozesskosten, an das Gericht zahlen muss.

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