Gericht in Siegburg Hörschaden nach Schlägen des Ex-Freundes

SIEGBURG · Neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für 27-Jährigen, der seine Ex-Freundin ins Gesicht geschlagen hatte.

Einen 27-Jährigen hat das Amtsgericht Siegburg wegen Körperverletzung zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Am 10. Mai 2013 hatte der Beschuldigte eine Ex-Freundin im Streit gewürgt und ihr heftig ins Gesicht geschlagen, so dass die 21-Jährige einen bleibenden Hörschaden davon trug. Der Angeklagte sagte vor Gericht, dass er sich an den Vorfall nicht mehr erinnern könne, aber seiner Ex-Freundin glaube, dass es so gewesen sei. Ein Gutachter bescheinigte ihm eine emotionale instabile Persönlichkeitsstörung. Der Experte zweifelte jedoch an der Aussage des 27-Jährigen, sich an die Tat nicht erinnern zu können.

Die 21-jährige Studentin aus Sankt Augustin konnte vor Gericht den Tathergang genau wiedergeben. Unter Tränen erzählte sie, dass sie sich ein paar Tage vor der Tat von dem Angeklagten getrennt hätte, da er sie kontrollierte und immer häufiger aggressiv geworden wäre. "Er wollte die Trennung nicht akzeptieren und drohte mir beispielsweise sich umzubringen", sagte die 21-Jährige. Obwohl sie sogar vor ihm Angst hatte, traf sie sich mit ihm, in der Hoffnung, er würde sie nicht mehr bedrängen.

Als sie gemeinsam in der Straßenbahnlinie 66 von Siegburg Richtung Sankt Augustin fuhren, wurde der Ex-Freund plötzlich gegenüber einem Kontrolleur aggressiv. Die 21-Jährige wollte daraufhin an der Haltstelle Hangelar-Mitte aussteigen. Der 27-Jährige folgte ihr und ließ nicht von ihr ab. "Dann hat er angefangen mich zu würgen", sagte sie mit zitternder Stimme. Anschließend hätte er ihr ins Gesicht geschlagen. "Ich dachte, der schlägt mich tot."

Zwei Zeuginnen aus Sankt Augustin-Hangelar hatten den Vorfall aus der Nachbarschaft beobachtet und ihre Hilfe angeboten. Die 21-Jährige konnte sich schließlich zu ihrer Freundin flüchten, die in der Nähe wohnte. Der Ex-Freund brach in der Nähe der Bahnhaltestelle zusammen, wurde ins Krankenhaus und später in eine Psychiatrie eingeliefert. Die Geschädigte erstattete bei der Polizei Anzeige und musste von der Polizeistation ebenfalls ins Krankenhaus gebracht werden, da sie auf dem linken Ohr nicht mehr hören konnte.

Sie musste mehrfach am Trommelfell operiert werden und wird auch zukünftig mit Schmerzen, Ohrgeräuschen und mit einem Teilverlust ihrer Hörfähigkeit leben müssen. Der Angeklagte darf sich laut Gerichtsbeschluss seiner Ex-Freundin nicht nähern und muss ihr insgesamt 8000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

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